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6 Wichtige Gremien

RS-Handbuch (05/24)

Die hier aufgeführten nationalen und internationalen Gremien und Organisationen erstellen wichtige Leitlinien, Empfehlungen und Stellungnahmen zum Thema Kerntechnik und .

Wichtige Empfehlungen und Stellungnahmen für die Reaktorsicherheit, den Schutz vor ionisierender und nicht-ionisierender sowie für die nukleare Entsorgung erstellen die (RSK), die (SSK) beziehungsweise die Entsorgungskommission (ESK). Bis ins Jahr 2009 erarbeitete die Internationale Länderkommission Kerntechnik für die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen Empfehlungen. Auch internationale Gremien, wie die (ICRP), die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEA) und die Internationale Kommission für den Schutz vor nicht-ionisierender (ICNIRP) sind auf dem Gebiet der Sicherheit kerntechnischer Anlagen und tätig.

Wichtige Gremien im Bereich kerntechnische Sicherheit und Strahlenschutz

6-1 Reaktor-Sicherheitskommission - RSK

Die (RSK) ist vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) eingesetzt und berät das BMUV in allen Fragen der Reaktorsicherheit. Sie besteht aus unabhängigen Experten und gibt Empfehlungen und Stellungnahmen zu Belangen der Sicherheit kerntechnischer Anlagen. Bis Juli 2008 gehörte auch der Bereich Entsorgung radioaktiver Abfälle zu den Beratungsthemen, danach wurde diese Aufgabe von der im Jahr 2008 gegründeten Entsorgungskommission (ESK) übernommen.

6-2 Strahlenschutzkommission - SSK

Die (SSK) ist vom BMUV eingesetzt und berät das BMUV in Fragen des Schutzes vor ionisierender und nicht-ionisierender . Sie besteht aus unabhängigen Experten und gibt Empfehlungen und Stellungnahmen zu Belangen des Strahlenschutzes in den Bereichen Kerntechnik, Medizin, Industrie und Umwelt.

6-3 Entsorgungskommission - ESK

Die Entsorgungskommission (ESK) ist vom BMUV eingesetzt und berät das BMUV in den Angelegenheiten der nuklearen Entsorgung. Dies umfasst die Aspekte , , Transporte radioaktiver Stoffe und Abfälle, ferner die und den kerntechnischer Einrichtungen sowie die in tiefen geologischen Formationen. Die Kommission besteht aus unabhängigen Experten und gibt Empfehlungen und Stellungnahmen ab. Die konstituierende Sitzung fand am 30. Juni 2008 statt.

6-4 Internationale Länderkommission Kerntechnik - ILK

Die Internationale Länderkommission Kerntechnik (ILK) der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen wurde im Oktober 1999 auf Grundlage eines Verwaltungsabkommens gegründet. Das Land Hessen hatte das ILK-Verwaltungsabkommen zum 31. Dezember 2008 gekündigt. Die ILK beendete ihre Tätigkeit im Oktober 2009.

6-5 Internationale Strahlenschutzkommission - ICRP

Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP - International Commission on Radiological Protection) ist eine unabhängige, gemeinnützige Gesellschaft, die Empfehlungen und Leitlinien für den Schutz vor ionisierenden Strahlen erstellt.

  • 6-5.1 Verzeichnis der ICRP-Publikationen

    Ursprünglich hat die ICRP ihre Empfehlungen und Ratschläge in verschiedenen wissenschaftlichen Journalen im Bereich Medizin und Physik publiziert. Seit 1959 verfügt die ICRP über eigene Publikationsreihen, z. B. das wissenschaftliche Journal "Annals of the ICRP". Die ICRP Publikationen „Annals oft he ICRP“ stehen als pdf-Dokumente bei SAGE Journals zur Verfügung. Neben den Empfehlungen veröffentlicht die ICRP auch Hilfsleitlinien (Supporting Guidance).

  • Webseite der ICRP

6-6 Internationale Atomenergie-Organisation - IAEA

Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEA - International Atomic Energy Agency) ist eine autonome wissenschaftlich-technische Organisation, die mit den Vereinten Nationen durch ein Sonderabkommen verbunden ist. Die IAEA soll die friedliche und sichere Nutzung der Kernenergie und der Anwendung radioaktiver Stoffe, sowie die internationale Zusammenarbeit hierbei fördern und gleichzeitig die militärische Nutzung dieser Technologie durch Überwachungsmaßnahmen verhindern.

Unter anderem erstellt die IAEA Sicherheitsstandards (Safety Standards) und Richtlinien für die Nutzung der Kernenergie.

6-7 Internationale Kommission für den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung - ICNIRP

Die Internationale Kommission für den Schutz vor nicht-ionisierender (ICNIRP - International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection) ist eine unabhängige Expertengruppe, die Informationen und Ratschläge über die möglichen Gesundheitsschäden von nicht-ionisierender erstellt.

Stand: 08.05.2024