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5 Kerntechnischer Ausschuss (KTA)

RS-Handbuch (07/23)

Der Kerntechnische Ausschuss (KTA) erstellt sicherheitstechnische Regeln für kerntechnische Anlagen und fördert deren Anwendung. Die KTA-Regeln enthalten konkrete Anforderungen an die Sicherheit. Hier finden Sie die Satzung des KTA sowie weitere Informationen.

Der Kerntechnische Ausschuss (KTA) setzt sich aus den fünf Fraktionen der Hersteller, der , der Behörden des Bundes und der Länder, der Gutachter und der Vertreter öffentlicher Belange (zum Beispiel Gewerkschaften, Haftpflichtversicherer und andere) zusammen. Der KTA hat die Aufgabe, auf Gebieten der Kerntechnik, bei denen sich auf Grund von Erfahrungen eine einheitliche Meinung von Fachleuten der Hersteller, Ersteller und von Atomanlagen, der Gutachter und der Behörden abzeichnet, für die Aufstellung sicherheitstechnischer Regeln zu sorgen und deren Anwendung zu fördern.

Stand: 25.07.2023