Änderung des Atomgesetzes: Schutz vor Terrorismus konkretisiert
Kategorie:
BASE
|Datum:
01.09.2021
Am 1. September 2021 ist die 17. Novelle des
Atomgesetzes in Kraft getreten. Damit wurden vier neue Paragraphen in das
Atomgesetz eingefügt, die die nukleare Sicherung kerntechnischer Anlagen und den Tatbestand des Schutzes gegen „Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ (SEWD) betreffen. Beim Schutz gegen SEWD geht es nicht um die Risiken, die aus dem Betrieb einer Anlage resultieren. SEWD bezeichnet die Risiken der Kerntechnik, die sich als Folge von gezielten Eingriffen von Unbefugten in den Betrieb ergeben.