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Störfallmeldestelle des BASE

Meldepflichtige Ereignisse sind Unfälle, Störfälle oder sonstige für die nukleare Sicherheit wichtige Ereignisse, die in kerntechnischen Anlagen der Bundesrepublik Deutschland auftreten. Das BASE dokumentiert diese Ereignisse in der Störfallmeldestelle.

Störfallmeldestelle des BASE

Systematik der internationalen Bewertungsskala (INES)

Ergänzend zum behördlichen deutschen Meldeverfahren nach AtSMV werden meldepflichtige Ereignisse durch die Betreiber kerntechnischer Einrichtungen nach der internationalen Bewertungsskala INES--International Nuclear Event Scale der IAEA eingestuft.

Anhand der Bewertungsskala wird der Öffentlichkeit eine verständliche Auskunft darüber gegeben, welche Bedeutung ein meldepflichtiges Ereignis für die Sicherheit der Anlage hatte und inwieweit radiologische Auswirkungen auf die Bevölkerung und Umgebung auftraten.

Die Störfallmeldestelle des BASE erfasst zentral alle meldepflichtigen Ereignisse, die in kerntechnischen Einrichtungen der Bundesrepublik auftreten. Die zuständigen Landesaufsichtsbehörden haben die Aufgabe, derartige Ereignisse an die Störfallmeldestelle weiterzuleiten. Diese erfasst und dokumentiert die Meldungen und wertet sie für das BMUV aus.

Die Störfallmeldestelle unterstützt das BMUV zudem bei dessen Aufgabe, die Öffentlichkeit in regelmäßigen Abständen über meldepflichtige Ereignisse zu unterrichten. Zu diesem Zweck veröffentlicht sie Informationen zu meldepflichtigen Ereignissen in kerntechnischen Einrichtungen im Internet. Neben den aktuellen Monatsberichten werden dabei auch Jahresberichte über meldepflichtige Ereignisse bereitgestellt, unterschieden nach:

  • Kernkraftwerken und Forschungsreaktoren sowie
  • Anlagen der Kernbrennstoffver- und -entsorgung.

Was sind meldepflichtige Ereignisse?

Bei meldepflichtigen Ereignissen handelt es sich um Unfälle, Störfälle oder sonstige für die kerntechnische Sicherheit bedeutsame Ereignisse, die in kerntechnischen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland auftreten. Diese Ereignisse müssen vom der Anlage an die jeweils zuständige Landesaufsichtsbehörde gemeldet werden. Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV).