Sicherheit in der Kerntechnik
Nach dem Ausstieg Deutschlands aus der Atomenergie hat die Sicherheit in der Kerntechnik weiterhin oberste Priorität. Was bedeutet das für kerntechnische Anlagen? Der Schutz von Menschen und Umwelt ist auch bei der Stilllegung der Atomkraftwerke, beim Betrieb von Forschungsreaktoren und beim Umgang mit Kernbrennstoffen unerlässlich.
Die letzten deutschen Atomkraftwerke wurden im April 2023 abgeschaltet. Insgesamt gibt es in Deutschland nun über 30 Atomkraftwerke, die sich in der Phase der Stilllegung befinden. Außerdem sind hierzulande weiterhin Forschungsreaktoren und Anlagen der Kernbrennstoffver- und -entsorgung in Betrieb.
Ein hohes Sicherheitsniveau ist sowohl beim Betrieb und der Stilllegung kerntechnischer Anlagen als auch beim Umgang mit Kernbrennstoffen unerlässlich. Staatliche Institutionen haben zur Gewährleistung der nuklearen Sicherheit mehrere Werkzeuge in der Hand:
- Genehmigung und Aufsicht, die während der gesamten Lebensdauer einer kerntechnischen Anlage oder während einer bestimmten Phase greifen.
- Entsprechende Rechtsvorschriften und technische Regeln, die zusammen mit weiteren Rechtstexten im Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz zu finden sind.
- Nationale Gremien, die staatliche Institutionen bei Genehmigung und Aufsicht unterstützen und auch Rechtsvorschriften erarbeiten.
- Vorsorge- und Notfallmaßnahmen in kerntechnischen Anlagen, die bei möglichen Störungen die Gewährleistung der nuklearen Sicherheit unterstützen.
- Klare Benennungen bei der Verantwortung beim Umgang mit Kernbrennstoffen.