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Rückbau von Atomkraftwerken

Was passiert nach dem Abschalten eines Atomkraftwerks? Auf eine Nachbetriebsphase folgt die Stilllegung der kerntechnischen Anlage. Ziel ist der vollständige Rückbau des Atomkraftwerks.

Rückbau von Atomkraftwerken

Nach dem Leistungsbetrieb: Stilllegung und Rückbau

Das Atomgesetz fordert für Kernkraftwerke, deren Berechtigung zum Leistungsbetrieb erloschen ist, diese unverzüglich stillzulegen und abzubauen. Aber nicht nur Leistungsreaktoren werden am Ende ihrer Betriebszeit stillgelegt. Auch andere Arten von kerntechnischen Anlagen, wie Prototyp- und Forschungsreaktoren bzw. Anlagen der nuklearen Ver- und Entsorgung, erreichen das Ende ihrer Betriebsphase und werden schließlich außer Betrieb genommen und stillgelegt.

Je nach Typ und Zweck der Anlage können sich erhebliche Unterschiede bezüglich der Art und Menge der in der Anlage vorhandenen Radionuklide ergeben. Im Rahmen der Stilllegungsplanung werden u.a. die vorhandenen Radionuklide und Anlagenteile erfasst, die Abbaureihenfolge geplant und die einzusetzenden Dekontaminations- und Zerlegetechniken der einzelnen Anlagenteile bestimmt.

Stilllegungen kerntechnischer Anlagen in Deutschland

In Deutschland ist bereits eine große Zahl von Leistungs- und Prototypreaktoren, Forschungsreaktoren und Anlagen der Kernbrennstoffver- und Entsorgung stillgelegt worden. Einige Anlagen sind bereits vollständig abgebaut worden, das heißt, die Anlagengebäude wurden abgerissen und das Anlagengelände wurde freigegeben und rekultiviert. Es liegen in Deutschland also praktische Stilllegungserfahrungen vor.