Reststoff- und Abfallmanagement bei der Stilllegung
Wie wird mit radioaktiven Reststoffen und Abfällen sowie radioaktiven demontierten Anlagenteilen, die bei der Stilllegung kerntechnischer Anlagen anfallen, umgegangen? Und welche Rolle spielen hier die sogenannte Freigabe und die Abklinglagerung?
Bei der kerntechnischer Anlagen fallen radioaktive Reststoffe sowie demontierte, radioaktive Anlagenteile an. Diese müssen gemäß § 9a des entweder schadlos verwertet werden (zum Beispiel durch oder Wiederverwendung in einer anderen, nach - oder Strahlenschutzrecht genehmigten Anlage) oder als geordnet beseitigt werden. Nur ein kleiner Prozentsatz der Gesamtmasse des Kontrollbereichs eines Kernkraftwerks muss als entsorgt werden.
Freigabe
Die ist ein Verwaltungsakt, der die Entlassung von radioaktiven Stoffen aus der atomrechtlichen Überwachung bewirkt und in der geregelt ist. Durch die wird sichergestellt, dass die für Einzelpersonen in der Bevölkerung maximal 0,01 (10 Mikrosievert) pro Jahr beträgt. Diese zusätzliche Exposition ist im Vergleich zur durchschnittlichen natürlichen Strahlenbelastung in Deutschland, die bei etwa 2,1 pro Jahr liegt, sehr gering.
Uneingeschränkte Freigabe
Bei der uneingeschränkten werden Reststoffe durch einen Verwaltungsakt der zuständigen Behörde aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen. Nach der können diese Stoffe uneingeschränkt wiederverwendet, verwertet oder wie gewöhnlicher Abfall entsorgt werden.
Eine uneingeschränkte ist nur möglich, wenn durch Messungen nachgewiesen wird, dass die der Stoffe die in der festgelegten Freigabewerte nicht überschreitet. Dies stellt sicher, dass für Einzelpersonen der Bevölkerung durch die eine maximale von 0,01 pro Kalenderjahr nicht überschritten wird.
Spezifische Freigabe
Eine spezifische liegt vor, wenn die zukünftige Verwendung, Verwertung oder Entsorgung der freigegebenen Stoffe eingeschränkt ist. Beispiele hierfür sind die spezifische von Metallschrott zum Recycling durch Einschmelzen oder die Festlegung einer Maximalmenge für die Abgabe auf eine Deponie.
Entsorgung als radioaktiver Abfall
Nicht wiederverwertbare und nicht freigebbare Materialien müssen als radioaktive Abfälle entsorgt werden. Bei der eines Kernkraftwerks wird mit einem Volumen von konditionierten Stilllegungsabfällen in der Größenordnung von 4.000 bis 5.000 Kubikmetern gerechnet. Diese Stilllegungsabfälle weisen eine auf. Die Abfälle müssen so lange zwischengelagert werden, bis das Konrad für und verfügbar ist.
Bevor die anfallenden radioaktiven Abfälle in ein Zwischen- oder gebracht werden, müssen sie behandelt (konditioniert), verpackt und beschrieben werden. Ziel der Abfallbehandlung ist in der Regel eine Volumenreduktion und die der Abfälle in einen definierten Zustand. Feste Abfälle werden zum Beispiel kompaktiert, um das Abfallvolumen zu verringern. Brennbare Abfälle werden verbrannt, was das Rohabfallvolumen auf Aschevolumen um bis zu den Faktor 50 reduziert. Flüssige Abfälle werden durch Eintrocknung, Eindampfung oder in feste Produkte überführt.
Beim Transport der konditionierten Abfälle in ein Zwischenlager müssen die gesetzlichen verkehrsrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Eine wesentliche Anforderung ist, dass für den Transport sämtlicher radioaktiver Stoffe nur speziell zugelassene bzw. geprüfte Verpackungen verwendet werden dürfen.
Abklinglagerung
Bei der werden Stoffe über einen längeren Zeitraum gelagert, während durch den radioaktiven Zerfall die dieser Stoffe kontinuierlich abnimmt.
Diese Art der Lagerung kommt zum Beispiel für zerlegten Metallschrott, aber auch für unzerlegte Großkomponenten wie Reaktordruckbehälter (RDB) oder Dampferzeuger (DE) zur Anwendung. Durch das Abklingen der dieser (Groß-)Komponenten wird:
- eine vereinfachte Handhabung und Behandlung der Abfälle zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht, und
- möglicherweise auch eine Entsorgung über eine wahrscheinlicher.
Die bietet somit eine Möglichkeit, das Gesamtabfallaufkommen an radioaktiven Materialien während der Stilllegungsphase einer kerntechnischen Anlage zu reduzieren.
Das Zwischenlager Nord (ZLN) der EWN GmbH wird unter anderem als Lager für die der bei und anfallenden radioaktiven Reststoffe und Abfälle genutzt.
Stand: 01.10.2024