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IRRS-Missionen

Bei einer IRRS-Mission wird der nationale Gesetzes-, Vollzugs- und Organisationsrahmen im Bereich der nuklearen Sicherheit kerntechnischer Anlagen betrachtet. Dabei begutachten von der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) benannte internationale Expert:innen, inwieweit Deutschland die von der IAEO entwickelten Sicherheitsvorgaben bei der Aufsicht über kerntechnische Anlagen umsetzt. Vom 31. März bis 12. April 2019 fand auf Einladung der Bundesregierung in Deutschland die letzte IRRS-Mission der IAEO statt. Die IRRS-Follow-up Mission fand vom 8. bis 16. Oktober 2023 statt. Das BASE als Bundesbehörde im Bereich nukleare Sicherheit ist an der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung dieser Mission beteiligt.

IRRS-Missionen

Logo der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO)
© www.iaea.org

Bei einer IRRS-Mission (Integrated Regulatory Review Service) wird der nationale Gesetzes-, Vollzugs- und Organisationsrahmen im Bereich der nuklearen Sicherheit kerntechnischer Anlagen betrachtet. Dabei begutachten von der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO bzw. englisch: International Atomic Energy Agency IAEA) benannte internationale Expert:innen, inwieweit Deutschland die von der IAEO entwickelten Sicherheitsvorgaben bei der Aufsicht über kerntechnische Anlagen umsetzt. Ergebnisse der IRRS-Missionen sind einerseits die von bewährten Verfahrensweisen sowie andererseits die Aussprache von Empfehlungen für eine mögliche Verbesserung und Weiterentwicklung der nationalen nuklearen Sicherheit. Unter dem Aspekt des gegenseitigen Lernens können diese Ergebnisse gleichzeitig einen Mehrwert für die nukleare Sicherheit auf europäischer und internationaler Ebene bieten.

Vom 31. März bis 12. April 2019 fand auf Einladung der Bundesregierung in Deutschland die letzte IRRS-Mission der IAEO statt. Die IRRS-Follow-up Mission fand vom 8. bis 16. Oktober 2023 statt.

Vorbereitung

In Vorbereitung auf die IRRS-Mission 2019 haben die beteiligten Behörden detailliert ihre Organisation mit den IAEO-Anforderungen verglichen. Dabei stellten die Behörden die deutschen Regelungen und Strukturen zur nuklearen Sicherheit dar und identifizierten Abweichungen Deutschlands von den IAEO-Anforderungen.

Diese umfangreichen Arbeiten starteten bereits 2017 unter Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). An der Vorbereitung beteiligt waren

  • das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) sowie
  • die atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Länder.

So konnte bereits im Vorfeld der Mission eingeschätzt werden, wo Verbesserungspotential bestand. Diese Vorgehensweise ermöglicht es, in Vorbereitung auf eine IRRS-Mission Maßnahmen einzuleiten, um mögliche Lücken zu schließen.

Das identifizierte Verbesserungspotential floss in einen Nationalen Aktionsplan ein. Diesen übermittelte die Bundesregierung zusammen mit weiteren Unterlagen im Januar 2019 an die IAEO. Vom 8. bis 16. Oktober 2023 fand die IRRS-Follow-up Mission statt.

Ablauf

Auf Grundlage der Selbstbewertung und des Nationalen Aktionsplans führten die internationalen Expert:innen während der zweiwöchigen IRRS-Mission 2019 Interviews mit Vertreter:innen von deutschen Aufsichtsbehörden durch, darunter auch das BASE. Zudem besuchten sie einzelne kerntechnische Anlagen, um die aufsichtlichen Tätigkeiten in der praktischen Anwendung zu betrachten.

Im Gespräch und auf Grundlage der bereits im Vorfeld zur Verfügung gestellten Dokumente schätzten die Fachleute ein, wie Deutschland die IAEO-Anforderungen umsetzt und wo Verbesserungspotential besteht.

Ergebnisse

Die Ergebnisse der IRRS-Mission wurden in einem öffentlichen Bericht dokumentiert. Die dargelegten Empfehlungen bilden eine wichtige Grundlage für die weitere kontinuierliche Optimierung der nuklearen Sicherheit in Deutschland.

Beteiligung des BASE an den IRRS-Missionen

Das BASE war als Fachbehörde im Bereich nukleare Sicherheit und Entsorgung an der Vorbereitung und Durchführung der IRRS-Mission 2019 beteiligt. Es führt die atomrechtliche Aufsicht über für atomare Abfälle und erteilt Genehmigungen für Zwischenlager zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen nach § 6 AtG. Auch an der Vorbereitung und Durchführung der IRRS Follow-up Mission 2023 war das BASE beteiligt.

Stand: 08.11.2023