IAEO: Internationale Peer-Reviews zur nuklearen Sicherheit
Die internationalen Peer-Review-Missionen der IAEA gehen der Frage nach, inwieweit Sicherheitsstandards umgesetzt sind und dienen damit der kontinuierlichen Verbesserung der nationalen nuklearen Sicherheit. Das BASE ist an der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung dieser Mission beteiligt.

Die Sicherheit kerntechnischer Anlagen ist eine nationale Angelegenheit. Jeder Staat muss selbständig für Gesetze und Regelwerk sowie entsprechende atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden sorgen. Ziel ist es, Mensch und Umwelt vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen zu schützen. Eine internationale Atomaufsichtsbehörde mit Durchsetzungsbefugnis existiert nicht. Trotzdem gibt es seit Jahrzehnten international vereinbarte Sicherheitskonventionen und -standards, welche Mindeststandards und Orientierungspunkte für die nationale Regulierungspraxis darstellen.
Die internationalen Peer-Review-Missionen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO bzw. englisch: International Atomic Energy Agency - IAEA) gehen der Frage nach, inwieweit diese Sicherheitsstandards umgesetzt sind und dienen damit der kontinuierlichen Verbesserung der nationalen nuklearen Sicherheit. Mindestens einmal alle zehn Jahre findet eine Selbstbewertung des nationalen Rahmens sowie die Einladung von internationalen Expert:innen zu einer Prüfung passender Segmente des Gesetzes-, Vollzugs- und Organisationsrahmens statt. Um die Fortschritte bei der Umsetzung der ausgesprochenen Empfehlungen und Hinweise der Missionen zu überprüfen, führt die IAEO sogenannte Follow-up-Missionen durch. Diese finden nach der eigentlichen Mission mit einem Abstand von zwei bis vier Jahren statt.
IAEO-Missionen in Deutschland: IRRS-Mission und ARTEMIS-Mission
2019 wurden in Deutschland auf Einladung der Bundesregierung zwei von der IAEO organisierte internationale Einsätze zur nuklearen Sicherheit - sogenannte IAEO-Missionen – durchgeführt:
- IRRS-Mission (Integrated Regulatory Review Service) – Internationale Fachleute begutachten den nationalen Gesetzes-, Vollzugs- und Organisationsrahmen im Bereich der nuklearen Sicherheit kerntechnischer Anlagen.
Durchführungszeitraum der Mission: 31. März bis 12. April 2019
Durchführungszeitraum der Follow-up Mission: 8. bis 16. Oktober 2023 - ARTEMIS-Mission (Integrated Review Service for Radioactive Waste and Spent Fuel Management, Decommissioning and Remediation) – Internationale Fachleute begutachten das deutsche Vorgehen bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle.
Durchführungszeitraum der Mission: 22. September bis 4. Oktober 2019
Durchführungszeitraum der Follow-up Mission: 6. bis 12. November 2022.
IRRS-Mission
Bei einer IRRS-Mission (Integrated Regulatory Review Service) wird der nationale Gesetzes-, Vollzugs- und Organisationsrahmen im Bereich der nuklearen Sicherheit kerntechnischer Anlagen betrachtet. Dabei begutachten von der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO bzw. englisch: International Atomic Energy Agency IAEA) benannte internationale Expert:innen, inwieweit Deutschland die von der IAEO entwickelten Sicherheitsvorgaben bei der Aufsicht über kerntechnische Anlagen umsetzt. Ergebnisse der IRRS-Missionen sind einerseits die von bewährten Verfahrensweisen sowie andererseits die Aussprache von Empfehlungen für eine mögliche Verbesserung und Weiterentwicklung der nationalen nuklearen Sicherheit. Unter dem Aspekt des gegenseitigen Lernens können diese Ergebnisse gleichzeitig einen Mehrwert für die nukleare Sicherheit auf europäischer und internationaler Ebene bieten.
Vom 31. März bis 12. April 2019 fand auf Einladung der Bundesregierung in Deutschland die letzte IRRS-Mission der IAEO statt. Die IRRS-Follow-up Mission fand vom 8. bis 16. Oktober 2023 statt.
Weitere Informationen zur IRRS-Mission 2019
Vorbereitung
In Vorbereitung auf die IRRS-Mission 2019 haben die beteiligten Behörden detailliert ihre Organisation mit den IAEO-Anforderungen verglichen. Dabei stellten die Behörden die deutschen Regelungen und Strukturen zur nuklearen Sicherheit dar und identifizierten Abweichungen Deutschlands von den IAEO-Anforderungen.
Diese umfangreichen Arbeiten starteten bereits 2017 unter Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). An der Vorbereitung beteiligt waren
- das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) sowie
- die atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Länder.
So konnte bereits im Vorfeld der Mission eingeschätzt werden, wo Verbesserungspotential bestand. Diese Vorgehensweise ermöglicht es, in Vorbereitung auf eine IRRS-Mission Maßnahmen einzuleiten, um mögliche Lücken zu schließen.
Das identifizierte Verbesserungspotential floss in einen Nationalen Aktionsplan ein. Diesen übermittelte die Bundesregierung zusammen mit weiteren Unterlagen im Januar 2019 an die IAEO. Vom 8. bis 16. Oktober 2023 fand die IRRS-Follow-up Mission statt.
Ablauf
Auf Grundlage der Selbstbewertung und des Nationalen Aktionsplans führten die internationalen Expert:innen während der zweiwöchigen IRRS-Mission 2019 Interviews mit Vertreter:innen von deutschen Aufsichtsbehörden durch, darunter auch das BASE. Zudem besuchten sie einzelne kerntechnische Anlagen, um die aufsichtlichen Tätigkeiten in der praktischen Anwendung zu betrachten.
Im Gespräch und auf Grundlage der bereits im Vorfeld zur Verfügung gestellten Dokumente schätzten die Fachleute ein, wie Deutschland die IAEO-Anforderungen umsetzt und wo Verbesserungspotential besteht.
Ergebnisse
Die Ergebnisse der IRRS-Mission wurden in einem öffentlichen Bericht dokumentiert. Die dargelegten Empfehlungen bilden eine wichtige Grundlage für die weitere kontinuierliche Optimierung der nuklearen Sicherheit in Deutschland.
Beteiligung des BASE an den IRRS-Missionen
Das BASE war als Fachbehörde im Bereich nukleare Sicherheit und Entsorgung an der Vorbereitung und Durchführung der IRRS-Mission 2019 beteiligt. Es führt die atomrechtliche Aufsicht über für atomare Abfälle und erteilt Genehmigungen für Zwischenlager zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen nach § 6 AtG. Auch an der Vorbereitung und Durchführung der IRRS Follow-up Mission 2023 war das BASE beteiligt.
ARTEMIS-Mission
Bei einer ARTEMIS-Mission (Integrated Review Service for Radioactive Waste and Spent Fuel Management, Decommissioning and Remediation) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO bzw. englisch: International Atomic Energy Agency IAEA) liegt der thematische Schwerpunkt auf der Entsorgung radioaktiver Abfälle. Neben den gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen sowie den Aufgaben und Zuständigkeiten der Behörden wird auch der Entsorgungspfad betrachtet. Dabei wird geschaut, welche Arten von Abfällen in einem Staat anfallen und wie die Planungen und das Vorgehen bei der Entsorgung sind. Neben dem regulatorischen Rahmen spielen daher auch die technische Lösung und Umsetzung sowie Finanzierungsfragen der Entsorgung eine Rolle.
Vom 22. September bis 4. Oktober 2019 fand auf Einladung der Bundesregierung in Deutschland die ARTEMIS-Mission erstmals statt.
Die weltweit erste ARTEMIS-Follow-up Mission fand vom 6. bis 12. November 2022 statt. Sie lief ähnlich wie die eigentliche Mission ab, nur in kleinerem Umfang. In der ARTEMIS-Follow-up Mission wurden die konkreten Maßnahmen, Änderungen und Verbesserungen seit der Mission 2019 erneut begutachtet.
Vorbereitung
In Vorbereitung auf die ARTEMIS- und Follow-up Missionen wurde auf nationaler Ebene zunächst eine Selbstbewertung erstellt. Die Arbeiten zu den Missionen starteten bereits mehrere Monate im Voraus unter Federführung des BMUV und unter Beteiligung von Landesbehörden, :innen, weiteren Organisationen und des BASE. Die Vorbereitungen zur Follow-up Mission basierten im Wesentlichen auf dem Gutachten der Mission 2019. Die jeweiligen Selbstbewertungen übermittelte die Bundesregierung zusammen mit weiteren Unterlagen im August 2019 bzw. im September 2022 an die IAEO.
Ablauf
Auf Grundlage der Selbstbewertung und des Nationalen Aktionsplans führten die internationalen Expert:innen während der zweiwöchigen IRRS-Mission 2019 Interviews mit Vertreter:innen von deutschen Aufsichtsbehörden durch, darunter auch das BASE. Zudem besuchten sie einzelne kerntechnische Anlagen, um die aufsichtlichen Tätigkeiten in der praktischen Anwendung zu betrachten.
Im Gespräch und auf Grundlage der bereits im Vorfeld zur Verfügung gestellten Dokumente schätzten die Fachleute ein, wie Deutschland die IAEO-Anforderungen umsetzt und wo Verbesserungspotential besteht.
Ergebnisse
Die Ergebnisse der IRRS-Mission wurden in einem öffentlichen Bericht dokumentiert. Die dargelegten Empfehlungen bilden eine wichtige Grundlage für die weitere kontinuierliche Optimierung der nuklearen Sicherheit in Deutschland.
Beteiligung des BASE an ARTEMIS-Missionen
Als Bundesbehörde im Bereich der kerntechnischen Entsorgung ist das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) an der Vorbereitung und Durchführung von ARTEMIS-Missionen beteiligt. Das BASE führt die atomrechtliche Aufsicht über für atomare Abfälle und erteilt Genehmigungen für Zwischenlager zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen nach § 6 AtG. Außerdem reguliert das BASE die Suche nach einem Standort für ein für , überwacht den Vollzug des Verfahrens und organisiert die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Standortsuche.
Die Federführung für die ARTEMIS-Missionen liegt beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Neben dem BMUV und dem BASE waren weitere Institutionen auf Ebene der Länder und des Bundes beteiligt.
FAQ zu den IAEO-Missionen ISSRR und Artemis
Was ist die Idee hinter den IAEO-Missionen?
Die Sicherheit kerntechnischer Anlagen ist eine nationale Angelegenheit. Jeder Staat muss selbständig für Gesetze und Regelwerk sowie entsprechende atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden sorgen, um Mensch und Umwelt vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen zu schützen.
Eine internationale Atomaufsichtsbehörde mit Durchsetzungsbefugnis existiert nicht. Die Staaten der internationalen Gemeinschaft begegnen sich auf Augenhöhe. Die Erfahrung der Vergangenheit zeigt jedoch, dass große nukleare Katastrophen grenzüberschreitende Auswirkungen haben. Die Sicherheitsmaßstäbe und -vorkehrungen, die ein einzelner Staat an seine anlegt, sind daher eine Angelegenheit von internationaler Bedeutung.
Das Ziel von sogenannten „Peer Review Missionen“ ist daher, dass eine Gruppe von Expert:innen aus anderen Staaten (Peers – Fachkollegen) in ein Land eingeladen wird, um dort die nationalen Strukturen zu begutachten und Verbesserungsvorschläge zu machen (Review – Überprüfung).
Anbieter von geeigneten Peer Review Missionen ist die (IAEO, englisch: International Atomic Energy Agency - IAEA) mit Sitz in Wien.
Wann genau finden die Missionen statt und wie laufen sie ab?
Die IRRS-Mission fand vom 31. März bis zum 13. April 2019 statt. Die IRRS-Follow-up Mission fand vom 8. bis 16. Oktober 2023 statt.
Die ARTEMIS-Mission fand vom 22. September bis zum 4. Oktober 2019 statt. Die ARTEMIS-Follow-up Mission fand vom 6. bis 12. November 2022 statt.
Während der Missionen führen die internationalen Fachleute Interviews mit Vertreter:innen verschiedener Organisationen, die Aufgaben in Bezug auf die nukleare Sicherheit und Entsorgung in Deutschland wahrnehmen. Über die Gespräche und auf Grundlage der bereits im Vorfeld zur Verfügung gestellten Dokumente schätzen sie ein, wie gut Deutschland die IAEO-Anforderungen erfüllt und wo Verbesserungspotential besteht. Zusätzlich sind im Rahmen der Missionen Anlagenbesuche vorgesehen.
Wie umfassend sind die Anforderungen der IAEO an die beteiligten Institutionen?
Die Anforderungen der IAEO sind umfassend und betreffen die beteiligten Organisationen als Ganzes. Neben der konkreten Aufgabenwahrnehmung (Aufsicht, Genehmigungserteilung, etc.), stellt die IAEO Anforderungen daran, wie eine atomrechtliche Behörde organisiert ist, z.B. im Hinblick auf Personalausstattung, Fachkunde und das Managementsystem.
Welche weiteren Akteure sind an der Durchführung der Missionen beteiligt?
Neben BMUV und BASE sind von deutscher Seite weitere Akteure in die Vorbereitung und Durchführung der IAEO-Missionen eingebunden:
- Die Aufsichts- und Genehmigungsbehörden der Länder
- Bundesgesellschaft für (BGE) mbH
- Bundesgesellschaft für (BGZ) mbH
- Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH
- EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH.
Was haben die Missionen mit dem BASE zu tun?
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist Fach- und Regulierungsbehörde im Bereich nukleare Sicherheit und Entsorgung. Es führt die atomrechtliche Aufsicht über für radioaktive Abfälle und prüft Genehmigungsanträge für Zwischenlager zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen nach § 6 AtG. Aufgrund dieser gesetzlichen Zuständigkeit ist das BASE durch die Missionen gefordert und wirkt an ihrer Umsetzung mit.
Warum lädt Deutschland diese Missionen ein?
Seit 2009 ist durch die EU-Richtlinie „2009/71/EURATOM geändert durch 2014/87/EURATOM“ auf europäischer Ebene festgeschrieben, dass jeder EU-Mitgliedstaat alle zehn Jahre eine Expert:innen-Mission auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit einladen muss. Alle zwei bis vier Jahre nach den eigentlichen Missionen laden die Mitgliedsstaaten zu etwas kleineren sognannten Follow-up Missionen ein, bei welchen geprüft wird, inwiefern die Empfehlungen und Hinweise der internationalen Expert:innen umgesetzt wurden.
Seit 2011 gibt es diese Anforderung mit der EU-Richtlinie 2011/70/EURATOM auch für den Entsorgungsbereich.
Die EU-Anforderungen wurden 2017 mit dem § 24b AtG in nationales Recht umgesetzt.
Was ist das Ergebnis der Missionen?
Im Rahmen der Missionen sprechen die internationalen Expert:innen Empfehlungen und Hinweise aus, an welchen Stellen des regulatorischen Rahmens oder bezüglich des Umgangs mit radioaktiven Abfällen aus ihrer Sicht Abweichungen zum IAEO-Regelwerk bestehen und wo sie Verbesserungspotential sehen. Die Beobachtungen der Expert:innen sowie ihre Empfehlungen und Hinweise werden in einem Abschlussbericht festgehalten. Diese Abschlussberichte wurden von der IAEO und vom BMUV veröffentlicht.
Was ist eine Follow-Up-Mission?
Um die Fortschritte bei der Umsetzung der ausgesprochenen Empfehlungen und Hinweise zu überprüfen führt die IAEO sogenannte Follow-Up-Missionen durch. Diese finden meist mit einem Abstand von zwei bis vier Jahren nach der eigentlichen Mission statt.
In Deutschland sind die beiden Follow-Up-Missionen für die IRRS- und die ARTEMIS-Mission für die zweite Jahreshälfte 2023 geplant.
Eine Follow-Up-Mission läuft ähnlich ab wie die eigentliche Mission (in kleinerem Umfang):
- Es wird vorab eine Selbstbewertung erstellt, in der die Umsetzung der Empfehlungen und Hinweise dargestellt wird.
- Die Selbstbewertung wird den Expert:innen vorab zur Verfügung gestellt.
- Während der Follow-Up-Mission finden Interviews zwischen den Expert:innen und Vertreter:innen deutscher Behörden und Organisationen statt.
- Nach der Mission erstellen die internationalen Expert:innen einen Abschlussbericht, der von IAEA und BMUV veröffentlicht wird.
Welche Maßstäbe werden von der IAEO angelegt?
Die IAEO hat eigene Sicherheitsanforderungen – sogenannte Safety Standards – im Bereich der Atomenergie, des Strahlenschutzes und der nuklearen Ver- und Entsorgung. Diese werden im Konsens mit den IAEO-Mitgliedstaaten erstellt und von der IAEO als Prüfmaßstab bei Missionen angelegt.
Was passiert nach den Missionen?
Deutschland hat die Aufgabe, Maßnahmen einzuleiten, um die Empfehlungen und Hinweise der internationalen Expert:innen zu adressieren und umzusetzen. Das BMUV hat zur Koordinierung der Umsetzungsmaßnahmen für beide Missionen jeweils einen „Aktionsplan nach der Mission“ aufgestellt. Dieser wird zwischen allen beteiligten Organisationen abgestimmt. Die Aktionspläne bilden die Grundlage für Umsetzungsmaßnahmen.
Wie läuft die Vorbereitung auf die Missionen ab?
In Vorbereitung auf die IRRS-Mission findet in den begutachteten Behörden ein detaillierter Abgleich mit den IAEO-Anforderungen statt. Dabei geht es zum einen darum, die deutschen Regelungen und Strukturen zur kerntechnischen Sicherheit darzustellen. Zum anderen soll identifiziert werden, wo Deutschland von den IAEO-Anforderungen abweicht. Dies ermöglicht bereits im Vorfeld der Mission selbst einzuschätzen, wo Verbesserungspotential besteht. Außerdem können so in Vorbereitung auf die Mission schon Maßnahmen eingeleitet werden, um mögliche Lücken zu schließen.
Das sogenannte Self-Assessment (Selbstbewertung – die Beantwortung des Fragenkatalogs der IAEO), der Nationale Aktionsplan, eine Zusammenstellung der relevanten Gesetze und Regelungen sowie Unterlagen zur Organisation und Arbeitsweise der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden werden der IAEO zusammengefasst als ARM (Advance Reference Material) zur Verfügung gestellt.
Das ARM für die IRRS-Mission wurde vom BMUV veröffentlicht.
Wer ist zuständig dafür, solche Missionen nach Deutschland einzuladen?
Nach § 24b AtG lädt das „für kerntechnische Sicherheit und den zuständige Bundesministerium“ die internationalen Expert:innen ein. Dies ist in Deutschland das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).
Stand: 08.11.2023