FAQs zu den IAEO-Missionen
In Deutschland fanden 2019 auf Einladung der Bundesregierung zwei von der IAEO organisierte Internationale Einsätze zur nuklearen Sicherheit – sogenannte IAEO-Missionen – statt. Im Jahr 2022 und 2023 wurden dazu Follow-up Missionen durchgeführt. Mehr Informationen zu diesen Missionen finden Sie in den FAQs.
In Deutschland fanden 2019 auf Einladung der Bundesregierung zwei von der IAEO organisierte Peer Review Missionen statt. Die entsprechenden Follow-up Missionen werden 2022 und 2023 durchgeführt:
- IRRS-Mission (Integrated Regulatory Review Service) – Internationale Fachleute begutachten den nationale Gesetzes-, Vollzugs- und Organisationsrahmen im Bereich der nuklearen Sicherheit kerntechnischer Anlagen.
Durchführungszeitraum der Mission: 31. März bis 12. April 2019
Durchführungszeitraum der Follow-up Mission: 8. bis 16. Oktober 2023. - ARTEMIS-Mission (Integrated Review Service for Radioactive Waste and Spent Fuel Management, Decommissioning and Remediation) – Internationale Fachleute begutachten das deutsche Vorgehen bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle.
Durchführungszeitraum der Mission: 22. September bis 4. Oktober 2019
Durchführungszeitraum der Follow-up Mission: 6. bis 12. November 2022.
Mehr Informationen zu diesen Missionen finden Sie in den in den nachfolgenden FAQs.
Was ist die Idee hinter den IAEO-Missionen?
Die Sicherheit kerntechnischer Anlagen ist eine nationale Angelegenheit. Jeder Staat muss selbständig für Gesetze und Regelwerk sowie entsprechende atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden sorgen, um Mensch und Umwelt vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen zu schützen.
Eine internationale Atomaufsichtsbehörde mit Durchsetzungsbefugnis existiert nicht. Die Staaten der internationalen Gemeinschaft begegnen sich auf Augenhöhe. Die Erfahrung der Vergangenheit zeigt jedoch, dass große nukleare Katastrophen grenzüberschreitende Auswirkungen haben. Die Sicherheitsmaßstäbe und -vorkehrungen, die ein einzelner Staat an seine anlegt, sind daher eine Angelegenheit von internationaler Bedeutung.
Das Ziel von sogenannten „Peer Review Missionen“ ist daher, dass eine Gruppe von Expert:innen aus anderen Staaten (Peers – Fachkollegen) in ein Land eingeladen wird, um dort die nationalen Strukturen zu begutachten und Verbesserungsvorschläge zu machen (Review – Überprüfung).
Anbieter von geeigneten Peer Review Missionen ist die (IAEO, englisch: International Atomic Energy Agency - IAEA) mit Sitz in Wien.
Was ist eine IRRS-Mission?
Die bekannteste und international bedeutendste Mission, die ein Staat zu sich einladen kann, ist der Integrated Regulatory Review Service der IAEO, die IRRS-Mission.
Bei einer IRRS-Mission wird der nationale Rahmen eines Staates begutachtet, also die Gesetze und das Regelwerk sowie die Organisation, Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Kernenergie, dem und der nuklearen Ver- und Entsorgung.
Was ist eine ARTEMIS-Mission?
Die ARTEMIS-Mission (Integrated Review Service for Radioactive Waste and Spent Fuel Management, Decommissioning and Remediation) wird ebenfalls von der IAEO angeboten.
Der thematische Schwerpunkt liegt hier auf der Entsorgung radioaktiver Abfälle. Neben den gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen und den Aufgaben und Zuständigkeiten der Behörden wird auch der Entsorgungspfad betrachtet. Es wird geschaut, welche Arten Abfälle in einem Staat anfallen und wie die Planungen und das Vorgehen bei der Entsorgung sind. Neben dem regulatorischen Rahmen spielen daher auch die technische Lösung und Umsetzung sowie Finanzierungsfragen der Entsorgung eine Rolle.
Welche Maßstäbe werden von der IAEO angelegt?
Die IAEO hat eigene Sicherheitsanforderungen – sogenannte Safety Standards – im Bereich der Atomenergie, des Strahlenschutzes und der nuklearen Ver- und Entsorgung. Diese werden im Konsens mit den IAEO-Mitgliedstaaten erstellt und von der IAEO als Prüfmaßstab bei Missionen angelegt.
Warum lädt Deutschland diese Missionen ein?
Seit 2009 ist durch die EU-Richtlinie „2009/71/EURATOM geändert durch 2014/87/EURATOM“ auf europäischer Ebene festgeschrieben, dass jeder EU-Mitgliedstaat alle zehn Jahre eine Expert:innen-Mission auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit einladen muss. Alle zwei bis vier Jahre nach den eigentlichen Missionen laden die Mitgliedsstaaten zu etwas kleineren sognannten Follow-up Missionen ein, bei welchen geprüft wird, inwiefern die Empfehlungen und Hinweise der internationalen Expert:innen umgesetzt wurden.
Seit 2011 gibt es diese Anforderung mit der EU-Richtlinie 2011/70/EURATOM auch für den Entsorgungsbereich.
Die EU-Anforderungen wurden 2017 mit dem § 24b AtG in nationales Recht umgesetzt.
Wer ist zuständig dafür, solche Missionen nach Deutschland einzuladen?
Nach § 24b AtG lädt das „für kerntechnische Sicherheit und den zuständige Bundesministerium“ die internationalen Expert:innen ein. Dies ist in Deutschland das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).
Was haben die Missionen mit dem BASE zu tun?
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist Fach- und Regulierungsbehörde im Bereich nukleare Sicherheit und Entsorgung. Es führt die atomrechtliche Aufsicht über für radioaktive Abfälle und prüft Genehmigungsanträge für Zwischenlager zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen nach § 6 AtG. Aufgrund dieser gesetzlichen Zuständigkeit ist das BASE durch die Missionen gefordert und wirkt an ihrer Umsetzung mit.
Welche weiteren Akteure sind an der Durchführung der Missionen beteiligt?
Neben BMUV und BASE sind von deutscher Seite weitere Akteure in die Vorbereitung und Durchführung der IAEO-Missionen eingebunden:
- Die Aufsichts- und Genehmigungsbehörden der Länder
- Bundesgesellschaft für (BGE) mbH
- Bundesgesellschaft für (BGZ) mbH
- Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH
- EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH.
Wie umfassend sind die Anforderungen der IAEO an die beteiligten Institutionen?
Die Anforderungen der IAEO sind umfassend und betreffen die beteiligten Organisationen als Ganzes. Neben der konkreten Aufgabenwahrnehmung (Aufsicht, Genehmigungserteilung, etc.), stellt die IAEO Anforderungen daran, wie eine atomrechtliche Behörde organisiert ist, z.B. im Hinblick auf Personalausstattung, Fachkunde und das Managementsystem.
Wie läuft die Vorbereitung auf die Missionen ab?
In Vorbereitung auf die IRRS-Mission findet in den begutachteten Behörden ein detaillierter Abgleich mit den IAEO-Anforderungen statt. Dabei geht es zum einen darum, die deutschen Regelungen und Strukturen zur kerntechnischen Sicherheit darzustellen. Zum anderen soll identifiziert werden, wo Deutschland von den IAEO-Anforderungen abweicht. Dies ermöglicht bereits im Vorfeld der Mission selbst einzuschätzen, wo Verbesserungspotential besteht. Außerdem können so in Vorbereitung auf die Mission schon Maßnahmen eingeleitet werden, um mögliche Lücken zu schließen.
Das sogenannte Self-Assessment (Selbstbewertung – die Beantwortung des Fragenkatalogs der IAEO), der Nationale Aktionsplan, eine Zusammenstellung der relevanten Gesetze und Regelungen sowie Unterlagen zur Organisation und Arbeitsweise der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden werden der IAEO zusammengefasst als ARM (Advance Reference Material) zur Verfügung gestellt.
Das ARM für die IRRS-Mission wurde vom BMUV veröffentlicht.
Wann genau finden die Missionen statt und wie laufen sie ab?
Die IRRS-Mission fand vom 31. März bis zum 13. April 2019 statt. Die IRRS-Follow-up Mission fand vom 8. bis 16. Oktober 2023 statt.
Die ARTEMIS-Mission fand vom 22. September bis zum 4. Oktober 2019 statt. Die ARTEMIS-Follow-up Mission fand vom 6. bis 12. November 2022 statt.
Während der Missionen führen die internationalen Fachleute Interviews mit Vertreter:innen verschiedener Organisationen, die Aufgaben in Bezug auf die nukleare Sicherheit und Entsorgung in Deutschland wahrnehmen. Über die Gespräche und auf Grundlage der bereits im Vorfeld zur Verfügung gestellten Dokumente schätzen sie ein, wie gut Deutschland die IAEO-Anforderungen erfüllt und wo Verbesserungspotential besteht. Zusätzlich sind im Rahmen der Missionen Anlagenbesuche vorgesehen.
Was ist das Ergebnis der Missionen?
Im Rahmen der Missionen sprechen die internationalen Expert:innen Empfehlungen und Hinweise aus, an welchen Stellen des regulatorischen Rahmens oder bezüglich des Umgangs mit radioaktiven Abfällen aus ihrer Sicht Abweichungen zum IAEO-Regelwerk bestehen und wo sie Verbesserungspotential sehen. Die Beobachtungen der Expert:innen sowie ihre Empfehlungen und Hinweise werden in einem Abschlussbericht festgehalten. Diese Abschlussberichte wurden von der IAEO und vom BMUV veröffentlicht.
Was passiert nach den Missionen?
Deutschland hat die Aufgabe, Maßnahmen einzuleiten, um die Empfehlungen und Hinweise der internationalen Expert:innen zu adressieren und umzusetzen. Das BMUV hat zur Koordinierung der Umsetzungsmaßnahmen für beide Missionen jeweils einen „Aktionsplan nach der Mission“ aufgestellt. Dieser wird zwischen allen beteiligten Organisationen abgestimmt. Die Aktionspläne bilden die Grundlage für Umsetzungsmaßnahmen.