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Atomausstieg

Die Entscheidung des Deutschen Bundestags vom 30. Juni 2011 für den Atomausstieg ebnete den Weg für ein geordnetes Ende der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung in Deutschland. Dieser Bundestagsbeschluss fußte auf einer breiten, parteiübergreifenden Mehrheit.

Atomausstieg

Auslöser für die Abstimmung im Deutschen Bundestag am 30. Juni 2011 – und die Entscheidung für den Atomausstieg – war die Nuklearkatastrophe in Fukushima vom 11. März 2011.  Die sieben ältesten deutschen Atomkraftwerke, die sich bis zu dieser Zeit noch in Betrieb befanden, und die Anlage Krümmel verloren, nach den Ereignissen in Japan, die Berechtigung zum Leistungsbetrieb. Für die Abschaltung der verbliebenen Atomkraftwerke wurde ein Stufenplan festgelegt.

Mit der 13. Novelle zum vom 31.07.2011 wurde dieser Beschluss gesetzlich fixiert.

Demnach sollten die letzten drei Atomkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 am 31. Dezember 2022 endgültig abgeschaltet werden. Aufgrund der energiepolitischen Situation im Jahr 2022 beschloss der Bundestag für diese drei Kraftwerke einen befristeten bis zum 15. April 2023. Mit diesem Datum endete der gesetzliche festgelegte Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität. Für alle Atomkraftwerke wurden bereits Stilllegungsgenehmigungen erteilt.

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