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Laufzeiten und Elektrizitätsmengen deutscher Atomkraftwerke

Im Jahr 2023 wurden die letzten deutschen Atomkraftwerke abgeschaltet. Wie wurden die Elektrizitätsmengen der Atomkraftwerke erfasst und dokumentiert? Ein Überblick über Elektrizitätsmengen, Laufzeiten und Abschalttermine.

Laufzeiten und Elektrizitätsmengen deutscher Atomkraftwerke
  • Das legte seit 2011 für jedes einen Abschalttermin fest.
  • Mit der 19. AtG-Novelle vom 04. Dezember 2022 wurde das Abschaltdatum für die drei letzten laufenden (AKW) - Emsland, Isar 2, Neckarwestheim 2 - um wenige Monate verschoben.
  • Am 15. April 2023 wurden diese AKW endgültig abgeschaltet.
  • Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) dokumentiert und veröffentlicht die Elektrizitätsmengen der im Bundesanzeiger. Die Jahresmeldung 2022 ist hier abrufbar.

Beendigung der Laufzeiten

Die letzten drei Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 sind am 15.04.2023 außer Betrieb gegangen. Zuvor war mit der 19. AtG-Novelle vom 04.12.2022 ihre bis zum 31.12.2022 laufende Berechtigung zum Leistungsbetrieb bis zum 15.04.2023 verlängert worden, unabhängig von den bis dahin erzeugten Elektrizitätsmengen oder Elektrizitätsmengenübertragungen.

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) dokumentiert und veröffentlicht die Elektrizitätsmengen. Die Jahresmeldung 2022 wurde am 17.04.2023 im Bundesanzeiger (BAnz AT 17.04.2023 B4) veröffentlicht.

Elektrizitätsmengen, Laufzeiten und Abschalttermine

Bereits im Juni 2001 hatten die Bundesregierung und die Energieversorgungsunternehmen für jedes eine bestimmte Elektrizitätsmenge vereinbart, die die einzelne Anlage mit Bezugsdatum zum 1. Januar 2000 noch produzieren durfte (sog. Konsensvereinbarung). Diese ergab für jedes eine Betriebszeit von ungefähr 32 Jahren und wurde im April 2002 im festgelegt.

2010 beschloss die Bundesregierung, die Laufzeit der , die bis einschließlich 1980 den Leistungsbetrieb aufnahmen, um 8 Jahre beziehungsweise die Laufzeit der jüngeren um 14 Jahre zu verlängern. Entsprechend wies das im Dezember 2010 geänderte den einzelnen zusätzliche Elektrizitätsmengen zu.

Auf Grund des Reaktorunfalls in Fukushima Daiichi, Japan, am 11. März 2011 beschloss die Bundesregierung, die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Elektrizitätserzeugung neu zu bewerten und als Folge daraus so schnell wie möglich zu beenden. Das daraufhin im August 2011 geänderte enthielt wieder ausschließlich die bereits in dem früheren vom April 2002 festgeschriebenen Elektrizitätsmengen für jedes einzelne . Die im Dezember 2010 festgelegte Laufzeitverlängerung wurde rückgängig gemacht und die zusätzlichen Elektrizitätsmengen gestrichen. Darüber hinaus wurde für jedes ein konkretes Datum als Laufzeitende festgelegt.

Unabhängig vom konkreten spätesten Abschalttermin durfte jedes gemäß nur die ihm individuell zugeordnete Elektrizitätsmenge erzeugen. Diese Elektrizitätsmenge wurde alternativ oft als „Reststrommenge“ bezeichnet. Mit der Produktion der in der Spalte 2 der Anlage 3 zu § 7 Absatz 1a des jeweils festgelegten Elektrizitätsmenge, erlosch die Berechtigung zum Leistungsbetrieb. Gemäß war es möglich, Elektrizitätsmengen von einem auf ein anderes AKW zu übertragen.

Mit der 19. AtG-Novelle vom 04.12.2022 wurde die bis zum 31.12.2022 laufende Berechtigung zum Leistungsbetrieb der letzten drei Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 bis zum 15.04.2023 verlängert. Diese Verlängerung war unabhängig von den erzeugten Elektrizitätsmengen oder Elektrizitätsmengenübertragungen.

Am 15. April 2023 wurden die letzten drei deutschen endgültig abgeschaltet.

Dokumentation und Veröffentlichung der Elektrizitätsmengen

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist für die und Veröffentlichung der Elektrizitätsmengen der im Bundesanzeiger verantwortlich.

Die Messung und anschließende Meldung der in deutschen erzeugten Elektrizitätsmengen erfolgte monatlich durch die Energieversorgungsunternehmen an das BASE. Die Prüfung der Messgeräte wurde im Auftrag der Energieversorger durch unabhängige Sachverständige durchgeführt. Wirtschaftsprüfer bescheinigten die Korrektheit der gemeldeten Daten.

Jahresmeldung

Die in einem Kalenderjahr erzeugten und übertragenen Elektrizitätsmengen sowie die sich daraus ergebenden verbleibenden Elektrizitätsmengen gibt das BASE gemäß im Bundesanzeiger bekannt.

Die aktuelle Jahresmeldung 2022 kann hier abgerufen werden.

Stand: 20.04.2023