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Forschung zu Transport und Zwischenlagerung hochradioaktiver Stoffe

Der Schutz von Mensch und Umwelt ist das oberste Ziel bei der Aufbewahrung und dem Transport hochradioaktiver Stoffe. Hierfür notwendige Maßnahmen haben die Antragsteller:innen in Genehmigungsverfahren nachzuweisen. In diesem Zusammenhang führt das BASE Forschung durch. Alle BASE-Forschungsvorhaben und veröffentlichten Ergebnisse zum Thema finden Sie hier.

Forschung zu Transport und Zwischenlagerung hochradioaktiver Stoffe

Um die notwendigen Anforderungen an den Schutz vor den Gefahren der hochradioaktiven Stoffe bestmöglich überprüfen und bewerten zu können, werden vom BASE aktuelle und langfristige Forschungsfragen auf diesem Gebiet bearbeitet. Die Forschung begleitet den Prozess der Genehmigungsverfahren zu Aufbewahrung und Transport hochradioaktiver Stoffe und betrachtet hierbei diverse Schutzaspekte. Darüber hinaus ergibt sich weiterer Forschungsbedarf aus der Verlängerung der Zwischenlagerzeiten.

Der Nachweis einer ausreichenden Schadensvorsorge wurde in den Genehmigungsverfahren für die heutigen Zwischenlager für einen Zeitraum von 40 Jahren erbracht. Dieser genehmigte Aufbewahrungszeitraum wird jedoch nicht ausreichen, um alle zwischengelagerten Abfälle an ein zukünftiges abgeben zu können. So laufen die ersten Genehmigungen bereits im Jahr 2034 und damit vor der Bereitstellung eines zukünftigen Endlagers aus.

Im Fokus der BASE-Forschung stehen:

  • mögliche Folgen der Materialalterung
  • Fragestellungen zu Auswirkungen, die sich auf die Langzeitsicherheit eines zukünftigen Endlagers ergeben können
  • regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit und des hohen Sicherheitsniveaus der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
  • der Schutz von Kernbrennstoffzwischenlagern und -transporten gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)
  • die Betrachtung von sozialwissenschaftlich relevanten Fragen

Forschungsagenda

Themenschwerpunkte der BASE-Forschung können Sie detailliert in der Forschungsagenda nachlesen. Aktuell arbeitet das BASE an einer aktualisierten Version für den Zeitraum 2024 – 2028.

Weiterführende Informationen

Transporte

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist nach dem Atomrecht zuständig für die Genehmigung von Transporten von Kernbrennstoffen und Großquellen. Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn die Einhaltung der Vorschriften des Atomrechts und des Gefahrgutrechts vom Antragsteller nachgewiesen wird.

Transporte

Zwischenlager

In Deutschland gibt es 16 Zwischenlagerstandorte, an denen bestrahlte Kernbrennstoffe aus Atomkraftwerken und Forschungsreaktoren, aber auch hochradioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung lagern. Die Zwischenlagerung erfolgt in eigens dafür konzipierten Lagerhallen aus Stahlbeton. Sie stellt keine Dauerlösung dar, da diese Stoffe dort nur bis zu ihrer Ablieferung an ein noch zu findendes Endlager zwischengelagert werden.

Zwischenlager
© BASE