Historische Entwicklung
Bereits in den 1980er Jahren gab es erste Vorgaben, welche Daten über die Endlagerung aufbewahrt werden sollen. Auch bei den Planungen für Schacht Konrad wurde festgelegt, welches Wissen weitergegeben werden soll. Ein Überblick über die Langzeitdokumentation der vergangenen Jahrzehnte und Endlagerprojekte.
Die Langzeitdokumentation ist keine Idee der vergangenen Jahre. Sie ist seit Jahrzehnten in bestimmten Vorschriften und Unterlagen verankert.
1983
Die Sicherheitskriterien für die Endlagerung geben 1983 vor: Die
„markscheiderischen Daten des Endlagers, die Charakterisierung der eingelagerten Abfälle sowie die wesentlichen technischen Maßnahmen bei Errichtung, Betrieb und Stilllegung des Endlagerbergwerkes“
sind zu dokumentieren. Diese zusammengestellten Dokumentensätze sollen an räumlich getrennten Orten aufbewahrt werden und die Kenntnis des Endlagerstandorts so ausreichend gesichert werden.
2002
Im Konrad werden diese Inhalte weiter spezifiziert, die relevanten Datencharakteristika werden präzisiert und der Begriff Langzeitdokumentation wird etabliert. Der Schacht Konrad ist das erste nach Atomrecht genehmigte für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Deutschland.
2016
Im Abschlussbericht der Endlagerkommission von 2016 wurden maßgebliche Forderungen und Empfehlungen zur Ausgestaltung der Langzeitdokumentation in der Bundesrepublik Deutschland formuliert. Zu nennen sind hier u.a. die Arten relevanter Daten und Dokumente, die räumlich voneinander getrennten Speicherorte und die Zugriffs-, Einsichts- und Eigentumsregeln der Daten.
2017
Das (StandAG) von 2017 folgte diesen Empfehlungen und verankerte die Aufgabe der Langzeitdokumentation im § 38. Die Zeitmarke des Vorhaltens von Informationen über mindestens 500 Jahre beruht auf der im § 26 StandAG festgeschriebenen Möglichkeit zur Bergung.
2020
Zuletzt legte auch die Endlagersicherheitsanforderungsverordnung von 2020 die langfristige Bergbarkeit auf der Grundlage einer umfassenden Dokumentation fest.
Das BMUV erarbeitet mit Unterstützung des BASE
- die Dokumentationsverordnung entsprechend § 38 StandAG für das HAW- sowie
- einen Erlass für die Langzeitdokumentation im Bereich der LAW- & MAW-Endlagerung.
2024
Das Inkrafttreten der Dokumentationsverordnung der Langzeitdokumentation wird für 2024 erwartet.
Stand: 19.02.2024