Standortauswahlverfahren
Laut Standortauswahlgesetz soll innerhalb Deutschlands der Standort für ein Endlager für hochradioaktiven Abfall gefunden werden. Die in Frage kommenden Gebiete werden in unterschiedlichen Phasen des Suchprozesses auf ihre Eignung untersucht.
Nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima beschloss der Deutsche Bundestag im Juni 2011 mit breiter Mehrheit den Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie zur gewerblichen Stromerzeugung. Im April 2023 gingen die letzten vom Netz. Übrig bleiben u.a. 1750 Behälter mit 27.000 Kubikmetern , die dauerhaft sicher endgelagert werden müssen.
Laut Gesetz soll innerhalb Deutschlands der Standort für ein für hochradioaktiven Müll gefunden werden - ergebnisoffen, transparent, nach gesetzlich festgelegten fachlichen Kriterien und unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Die einzelnen Verfahrensschritte regelt das (StandAG). Es wurde auf Basis der Empfehlungen der Endlagerkommission fortentwickelt und trat im Mai 2017 in Kraft.
Zum Start der Endlagersuche wurde gesetzlich festgelegt, dass eine Standortentscheidung im Jahr 2031 angestrebt wird. Die Arbeiten der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) nehmen nach aktuellen Angaben der BGE aber erheblich mehr Zeit in Anspruch als erwartet. Die daraus zu ziehenden Schlüsse für das Verfahren werden nun von den beteiligten Institutionen ausgewertet.
Das Standortauswahlverfahren startet von einer "weißen Landkarte". Das bedeutet, dass alle deutschen Bundesländer und alle Regionen in die Suche einbezogen werden. Die Gebiete werden auf Basis von vorhandenen geologischen Daten auf ihre Eignung untersucht. Es wird ausgeschlossen, bewertet und verglichen, bis am Schluss der bestmögliche Standort für ein übrig bleibt.
Ablauf der Suche
1. Ermittlung von Teilgebieten
In der 1. Phase sammelt die BGE, das mit der Suche beauftragte Unternehmen, geologische Daten der Länder und wertet diese nach gesetzlich festgelegten Kriterien aus. Dazu gehören wie Erdbebengefahr, Vulkanismus oder Schädigungen des Untergrundes durch Bergbau. Des Weiteren untersucht die BGE, welche Gebiete aus ihrer Sicht die erfüllen. Zum Beispiel sollen 300 Meter Gestein das von der Erdoberfläche trennen. Eine ausreichend starke Schicht aus Granit, Salz oder Ton muss das umgeben.
Damit Bürger:innen möglichst früh einen Einblick in den Stand der Arbeiten bekommen, stellte die BGE einen Zwischenbericht zur Diskussion. Sie hat diesen am 28. September 2020 veröffentlicht. Darin wird sichtbar, welche Flächen aus Sicht des Unternehmens aufgrund der geologischen Nichteignung möglicherweise ausscheiden. Der Bericht stellt keine Festlegung dar, welche Gebiete untersucht werden und welche nicht. Das passiert erst zum Ende der ersten Phase.
Die Veröffentlichung des Zwischenberichtes war zugleich der Startschuss für das erste gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsformat: die Fachkonferenz Teilgebiete. Den Anfang machte die Auftaktveranstaltung am 17./18. Oktober 2020. Ihr Ziel war es, eine einheitliche Informationsgrundlage für alle Interessierten zu schaffen und die Selbstorganisation der Fachkonferenz anzustoßen. Anschließend konnten Kommunen, gesellschaftliche Organisationen sowie Bürger:innen und Wissenschaftler:innen in drei Beratungsterminen im Februar, Juni und August 2021 den Zwischenbericht diskutieren. Die Fachkonferenz sammelte ihre Diskussionen in einem Abschlussbericht, den die BGE bei ihrer weiteren Arbeit zu berücksichtigen hat.
Nach der weiteren Datenauswertung übermittelt die BGE am Ende der ersten Phase den Vorschlag für die zu erkundenden Standortregionen an das BASE, das diesen prüft. Es richtet zudem in jeder der möglichen Regionen eine Regionalkonferenz ein zur Beteiligung der dort ansässigen Bürger:innen. Am Ende der Beteiligung und Überprüfung übermittelt das BASE den Vorschlag an die Bundesregierung. Welche Gebiete weiter erkundet werden sollen, entscheiden die gewählten Volksvertreter:innen des Bundestags per Gesetz.
2. Übertägige Erkundung
In der 2. Phase finden die übertägigen Erkundungen vor Ort statt. Die BGE untersucht den Untergrund durch Erkundungsbohrungen und seismische Messungen. Dadurch erhält die BGE ein genaues Bild der Geologie, nach dem sie vorschlägt, welche Standorte erkundet werden sollen. Auch hier prüft das BASE den Vorschlag, abschließend entscheidet wieder der Gesetzgeber.
3. Untertägige Erkundung
In der 3. Phase erfolgt eine untertägige Erkundung von mindestens zwei Standorten durch die BGE. Geolog:innen untersuchen mit Bohrungen und anderen Methoden das Gestein. Auf Grundlage einer vergleichenden Bewertung der Erkundungsdaten legt die BGE einen Standortvorschlag vor. Das BASE bewertet die Ergebnisse aus den Untersuchungen sowie aus dem Beteiligungsverfahren und übermittelt den geprüften Vorschlag mitsamt seinen Empfehlungen für den Endlagerstandort mit der bestmöglichen Sicherheit. Über den Standort entscheidet abschließend wieder der Bundestag per Gesetz.
Stand: 28.11.2022