Navigation und Service

Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben/ERAM

Im Endlager Morsleben (Sachsen-Anhalt) lagern schwach- und mittelradioaktive Abfälle in rund 480 Metern Tiefe. Die Anlage befindet sich im Offenhaltungsbetrieb, sie soll stillgelegt werden. Das entsprechende Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Das BASE nimmt die atomrechtliche Aufsicht über das Endlager Morsleben wahr.

Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben/ERAM

Überblick zur Anlage Morsleben

Gesteinsart: Salz

Standort: Sachsen-Anhalt

Status: offen

Ziel: Stilllegung bzw. Verfüllung mit Salzbeton (Dauer: ca. 15-20 Jahre)

 Betreiberin: BGE

Atomrechtliche Aufsicht: BASE

Genehmigungsbehörde: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) des Landes Sachsen-​Anhalt

Genehmigungsbehörde ab Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses über die Stilllegung: BASE

Das Endlager Morsleben liegt in Sachsen-Anhalt in unmittelbarer Nähe zur niedersächsischen Landesgrenze und der nächstgrößeren Stadt Helmstedt. Es ist das erste deutsche Endlager, das nach Atomrecht und unter Verbleib der Abfälle stillgelegt werden soll.

Für die Stilllegung ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) zuständig. Das für die Stilllegung notwendige Genehmigungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, die Genehmigung wurde noch nicht erteilt. Ein zentraler Punkt dieses Verfahrens ist der Nachweis der Langzeitsicherheit.

Im Endlager Morsleben lagern fast 37.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Ziel der Stilllegungsmaßnahmen ist es, die Abfälle langfristig und wartungsfrei, eingeschlossen von Beton und Salz, zu lagern.  

Daten und Fakten

Das einstige Kali- und Steinsalzbergwerk wurde zu einem Endlager für schwach- und mittelradioaktiven Abfall:

  • 1971: Genehmigung des ERAM als Standort für ein Endlager
  • 1971-1991: erste Einlagerungsphase von schwach- und mittelradioaktivem Abfall
  • 1981: befristete Betriebsgenehmigung
  • 1986: Dauerbetriebsgenehmigung (bis heute gültig)
  • 1990: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wird Betreiberin, die Dauerbetriebsgenehmigung gilt als faktischer Planfeststellungsbeschluss befristet bis zum 30.06.2000 weiter
  • 1994-1998: zweite Einlagerungsphase von schwach- und mittelradioaktivem Abfall
  • 2001: BfS verzichtet unwiderruflich auf Annahme und Endlagerung weiterer radioaktiver Abfälle
  • 2002: Entfristung der Dauerbetriebsgenehmigung, gleichzeitig Widerruf der Genehmigung zur Endlagerung
  • 2005: Einreichung Plan Stilllegung bei der Genehmigungsbehörde
  • 2011: Erörterungstermin Plan Stilllegung
  • Die Unterlagen zur Stilllegung befinden sich momentan bei der BGE in Überarbeitung und werden nochmals bei der Genehmigungsbehörde MWU eingereicht.
  • Es befinden sich 36.752 m³ radioaktive Abfälle im Endlager Morsleben, ca. 60 Prozent davon wurden erst nach 1990 eingelagert.

Mehr erfahren?

Ausführliche Informationen zum Endlager Morsleben bietet die BGE.

Stand: 06.12.2024