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Bestehende Endlager

sind Lagerorte für eine sichere, zeitlich unbeschränkte und wartungsfreie Aufbewahrung von radioaktiven Abfällen. Bei der wird in Deutschland zwischen wärmeentwickelnden radioaktiven Abfällen und solchen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung unterschieden. Im Folgenden geht es um und Endlagerprojekte für „ und “.

Bestehende Endlager

Wegen der mit ihnen verbundenen Gefahren müssen radioaktive Abfälle sicher endgelagert werden. Sowohl Betrieb, Aufsicht und Genehmigung von Endlagern als auch die Standortsuche nach einem sind staatliche Aufgaben.

Die atomrechtliche Aufsicht über bestehende - und Stilllegungsprojekte ist beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) gebündelt. Das BASE reguliert und beaufsichtigt auch die Standortsuche nach einem für .

BGE: Betreiberin der Endlagerprojekte

Im April 2017 hat die Bundesgesellschaft für (BGE) die Betreiberaufgaben für das Konrad, das Morsleben, die Schachtanlage Asse II und das Bergwerk Gorleben vom Bundesamt für (BfS) übernommen.

Die BGE ist im Auftrag des Bundes für die dauerhafte Lagerung der radioaktiven Abfälle im tiefen Untergrund verantwortlich. Die Zentrale der Bundesgesellschaft für befindet sich im niedersächsischen Peine.

Weitere, ausführliche Informationen finden sich auf der Webseite der BGE.