Schachtanlage Asse II
In der Schachtanlage Asse II im niedersächsischen Landkreis Wolfenbüttel lagern ca. 47.000 m³ schwach- bis mittelradioaktive Abfälle. Diese sollen zurückgeholt werden. Das BASE überwacht als Atomaufsicht des Bundes den Betrieb der Asse.
Die Asse ist eine atomare Altlast. Nach heutigen Maßstäben dürften in eine solche Anlage keine radioaktiven Abfälle eingelagert werden. Seit 2009 ist daher die langzeitsichere der Asse das oberste Ziel.
Der der Anlage, die Bundesgesellschaft für (BGE) mbH, ist gesetzlich verpflichtet, dies über die Rückholung der Abfälle in der Asse zu realisieren. Hintergrund dieses Vorgehens war ein Vergleich verschiedener Stilllegungsoptionen im Jahre 2010, nach dem die gesetzlich geforderte Langzeitsicherheit nur über die Bergung der Abfälle nachgewiesen werden kann. Ob die Rückholung der Abfälle gelingen wird, ist derzeit offen.
Für das BASE als atomrechtliche Aufsicht ist die radiologische Sicherheit der Beschäftigten der Asse und der Bevölkerung das oberste Ziel beim derzeitigen Betrieb und der zukünftigen Stilllegung der Asse.
Daten und Fakten
- 1967-1978: Einlagerung von ca. 126.000 Fässern (47.000 m³) bis . Betreiber der Schachtanlage war die Gesellschaft für Strahlenforschung (heute: Helmholtz Zentrum München; HMGU).
- Ab 1971: Asse II dient als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus ganz Deutschland.
- 1979-1997: Forschungsarbeiten zur Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen in Salz
- 1997: Der Bund entscheidet die Schachtanlage Asse II nach Bergrecht stillzulegen. Ursprünglich war geplant, die Schachtanlage mit Feststoffen aufzufüllen.
- 2009: Das Bundesamt für (BfS) wird Betreiberin. Für die Schachtanlage Asse II gilt seitdem nicht mehr nur das Bergrecht, sondern auch das Atomrecht.
- 2013: Entscheidung zur Rückholung der eingelagerten Abfälle. Dies wird im verankert.
- Seit 2017 ist die BGE Betreiberin der Schachtanlage.
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Ausführliche Informationen zur Schachtanlage Asse II bietet die BGE.
Stand: 06.12.2024