Praxis des BASE zum Schutz möglicher Standorte
Kategorie:
Endlagersuche
|Datum:
16.10.2018
In einem Artikel "Vorhabensperre durch das Standortauswahlgesetz?" behauptet der Jurist Walter Frenz, dieses Gesetz werde die Zulassung von Vorhaben zum Abbau von Bodenschätzen und zu Bohrungen für Geothermie, Grubengas und Heil-, Bade- und Mineralwassergewinnung weitgehend verhindern. "Seine Darlegungen geben aber die tatsächlichen Verhältnisse und die Praxis der zuständigen Behörde, des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit, unrichtig wieder und sind auch normativ nicht überzeugend", entgegnet Christine Weiss, BfE-Abteilungsleiterin für das Standortauswahlverfahren.