Umwelterklärung
Jede Organisation muss jährlich eine Umwelterklärung veröffentlichen. Damit soll die Öffentlichkeit über Umweltauswirkungen und die Umweltleistung der Organisation informiert werden. Erfahren Sie mehr zur Umwelterklärung des BASE.
In unserer Umwelterklärung beschreiben wir unser Umweltmanagementsystem und wie es im BASE verankert ist. Neben einer Beschreibung unserer Organisation sowie von Tätigkeiten und Dienstleistungen wird darin näher auf jene Standorte des BASE eingegangen, die über die EMAS-Validierung verfügen. Wir informieren auch über die relevanten Umweltaspekte unserer Tätigkeiten und deren Auswirkungen auf die Umwelt. Ferner erheben wir Zahlen und Daten über unsere Umweltleistung, schreiben diese fort und veröffentlichen jährlich eine aktualisierte Umwelterklärung. Als Beleg für die Glaubwürdigkeit der Aussagen in unserer Umwelterklärungen werden diese stets von akkreditierten oder zugelassenen Umweltgutachter:innen geprüft.
Die Umweltberichterstattung ist ein wesentlicher Bestandteil eines Umweltmanagementsystems entsprechend der europäischen EMAS-Verordnung. EMAS steht kurz für das Eco Management and Audit Scheme der Europäischen Union.
Im Rahmen von EMAS muss jede Organisation jährlich eine Umwelterklärung veröffentlichen. Ziel der Umwelterklärung ist es, die Öffentlichkeit und andere interessierte Kreise über die Umweltauswirkungen und die Umweltleistung der Organisation sowie über die kontinuierliche Verbesserung ihrer Umweltleistung zu informieren. Die Umwelterklärung ist somit auch ein Instrument, um das Engagement einer Organisation für nachhaltige Entwicklung und Transparenz zu demonstrieren.
Der EMAS-Zyklus hat hierbei eine Dauer von drei Jahren, wobei im ersten Jahr stets die vollständige und in den Folgejahren eine aktualisierte Umwelterklärung herauszugeben ist. Nach drei Jahren beginnt der Zyklus erneut.
Stand: 29.07.2023