Navigation und Service

Genehmigung

Das BASE entscheidet über Genehmigungsanträge zur Beförderung sowie zur Zwischen- und Endlagerung von radioaktiven Stoffen. Nur wenn die Sicherheit gewährleistet ist, erteilen wir auf Grundlage der vorgelegten Nachweise eine Genehmigung.

Genehmigung

Zwischenlager

Das BASE ist die zuständige Genehmigungsbehörde für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in zentralen und dezentralen Zwischenlagern.

Für eine Genehmigung müssen Betreiber von Zwischenlagern viele Sicherheitsnachweise erbringen. Das BASE überprüft zudem wesentliche Änderungen, die beispielsweise das Inventar oder Sicherheitsmaßnahmen der Anlagen betreffen.

Transporte

Das BASE ist nach dem Atomrecht zuständig für die Genehmigung von Transporten von

  • abgebrannten aus dem Betrieb von Kernkraftwerken oder radioaktiven Reststoffen aus der , sogenannte Castor-Transporte, sowie von
  • Großquellen (neben Brennstäben , die einen bestimmten Aktivitätswert überschreiten).

Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass die Vorschriften des Atomrechts und des Gefahrgutrechts eingehalten werden.

Transportbehälter

Transportbehälter, in denen  mit erhöhtem Gefährdungspotential befördert werden, benötigen eine Zulassung. Diese wird für die Bauart des Versandstücks (Behälter mit dem zu transportierenden Inhalt) vom BASE erteilt.

Endlager

Künftig ist das BASE zuständig für die erforderlichen atom-, berg- und wasserrechtlichen Zulassungen für

  • die Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Schacht Konrad und Morsleben
  • sowie für das noch zu bestimmende Endlager für hochradioaktive Abfälle.

Nur wenn die Sicherheit gewährleistet ist, erteilen wir auf Grundlage der vorgelegten Nachweise eine Genehmigung.

Stand: 03.12.2024