Beteiligung bei der Endlagersuche
Als Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung informiert das BASE die Bürger:innen umfassend über die Endlagersuche und bietet verschiedene Formate an, damit sie sich aktiv in das Verfahren einbringen können.
Beteiligung bei der Endlagersuche
Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb spielt die Beteiligung der Öffentlichkeit eine zentrale Rolle.
Die Entscheidung für einen Endlagerstandort trifft am Ende des Suchverfahrens der Deutsche Bundestag. Damit diese Entscheidung von den Menschen vor Ort toleriert werden kann, muss sie nachvollziehbar sein. Deshalb ist es wichtig, die Verfahrensschritte von Anfang an transparent zu gestalten. Jede:r soll die Möglichkeit bekommen, Fragen zu stellen und sich einzubringen.
Als Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung informiert das BASE die Bürger:innen umfassend über die Endlagersuche und organisiert verschiedene gesetzlich festgelegte Beteiligungsformate. Alle Interessierten können sich so aktiv in das Verfahren einbringen und dessen Fortschritt verfolgen.
Gesetzliche Beteiligung
Im Standortauswahlgesetz (StandAG) sind weitreichende Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit festgelegt. Die Ergebnisse dieser Beteiligungsformate fließen in den weiteren Verlauf des Standortauswahlverfahrens ein.
Zu diesen gesetzlich festgelegten Beteiligungsformaten gehören neben
- der Fachkonferenz Teilgebiete (2020/2021)
- die Regionalkonferenzen und
- die Fachkonferenz Rat der Regionen.
Außerdem sind in jeder Phase des Verfahrens Stellungnahmeverfahren und Erörterungstermine vorgesehen.
Das BASE als Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung ist für die gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsformate verantwortlich.
In einem Dokumentenverzeichnis (gemäß §6 StandAG) veröffentlichen das BASE und die BGE mbH alle für das Verfahren wesentlichen Unterlagen.
Ergänzende Beteiligungsangebote
Die Beteiligten im Verfahren haben zudem die Möglichkeit, sogenannte ergänzende Beteiligungsangebote zu machen, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Formate hinausgehen. Derzeit kann die Öffentlichkeit die Arbeitsfortschritte der BGE bei der Ermittlung der Standortregionen im Rahmen des
diskutieren.
Stand: 03.12.2024