Berichte zur Umgebungsüberwachung
Die Umgebung der Schachtanlage Asse II und des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) werden sowohl vom als auch von einer unabhängigen Messstelle kontinuierlich überwacht. Proben von Luft, Wasser, Boden und Gras, Obst und Milch rund um beide Anlagen werden untersucht und die Messergebnisse in Quartals- und Jahresberichten veröffentlicht.
Zu den Aufgaben des BASE als atomrechtliche Aufsicht gehört es, die betreiberseitigen Messungen der über die der Schachtanlage Asse II bzw. des für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) an die Umwelt abgegebenen zu kontrollieren. Dazu bedient sich das BASE einer unabhängigen Messstelle.
Grundlage des Messprogramms der unabhängigen Messstelle bildet die gesetzliche Vorgabe der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI). Bei der Durchführung des Messprogramms werden Untersuchungen an verschiedenen Umweltmedien, wie z.B. Luft, Wasser, Boden, Bewuchs, Obst, Gemüse und Milch vorgenommen.
Die Aufgabe der unabhängigen Messstelle wird derzeit
- für die Schachtanlage Asse II durch die IAF Radioökologie und
- für das ERAM durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU)
wahrgenommen.
Die Ergebnisse dieses eigenständigen Umweltüberwachungsprogramms werden dem BASE quartalsweise vorgelegt. In einem Jahresbericht werden zusätzlich alle Messergebnisse aus den Quartalen zusammengefasst und bewertet.
Zusätzliches Messprogramm für die Asse
Ergänzend zu den gesetzlich vorgeschriebenen Messprogrammen wurde bis zum Jahr 2017 für die Umgebung der Schachtanlage Asse II ein zusätzliches Messprogramm durchgeführt. Dabei wurden im Wesentlichen Umweltmedien beprobt, mit denen die Bürgerinnen und Bürger der Region direkt in Kontakt kommen könnten und die insbesondere unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für die örtliche Landwirtschaft von Interesse sind.
Mit diesem zusätzlichen Messprogramm wollte das BASE erreichen, dass die Maßnahmen für die Öffentlichkeit nachvollziehbar und glaubwürdig sind. Darüber hinaus sollten ökonomische Werte und Existenzgrundlagen in der Region abgesichert werden. Aufgrund fehlender Zuständigkeit des BASE wurde das Programm ab dem Jahr 2018 eingestellt.
Stand: 10.10.2023