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Berg- und wasserrechtliche Aufgaben

Die Endlagerung radioaktiver Abfälle unterliegt neben dem Atomrecht auch dem Berg- und Wasserrecht. Künftig ist das BASE zuständig für die erforderlichen berg- und wasserrechtlichen Zulassungen für die Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle Schacht Konrad und Morsleben (ERAM) sowie für das noch zu bestimmende Endlager für hochradioaktive Abfälle.

Berg- und wasserrechtliche Aufgaben

Das BASE wird außerdem die Umsetzung der bergrechtlichen Zulassungen sowie die Sicherheit des Betriebs im Rahmen der Bergaufsicht überwachen. Die wasserrechtliche Aufsicht, die sogenannte Gewässeraufsicht, verbleibt bei den Bundesländern.

Die Bergaufsicht von Endlagerbergwerken umfasst vor allem drei wesentliche Aspekte.

Ab wann ist das BASE zuständig?

Die berg- und wasserrechtlichen Zuständigkeiten für Schacht Konrad gehen auf das BASE über, wenn die atomrechtliche Aufsicht nach einer Gesamt-Abnahmeprüfung der Inbetriebnahme zugestimmt hat.

Die Zuständigkeit für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) fällt dem BASE zu, sobald das derzeit laufende Genehmigungsverfahren zur abgeschlossen ist.

Nach abschließender Standortentscheidung per Bundesgesetz wird das zukünftige für von Anfang an in der Verantwortung des BASE als Zulassungsbehörde liegen.

Die berg- und wasserrechtlichen Aufgaben für das Projekt Asse II bleiben dagegen beim Land Niedersachsen.

Welche Aufgaben sind mit dem Bergrecht verbunden?

Unter Bergrecht versteht man die rechtlichen Bestimmungen, die Bodenschätze und den Bergbau betreffen. in tiefen geologischen Schichten sind im technischen Sinn Bergwerke. Deshalb werden sie auch rechtlich zu einem großen Teil wie solche behandelt.

Der Verantwortungsbereich des BASE wird die Zulassung bergrechtlicher Tätigkeiten in den Endlagern sowie die Überwachung der betrieblichen Sicherheit und den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten umfassen. Das betrifft zum Beispiel Vorschriften zur Arbeitszeit oder die Anforderungen an technische Einrichtungen wie die Seilfahrtanlage für Personen- oder Materialtransporte durch einen Schacht.

Die Betreiberin des Endlagers, die Bundesgesellschaft für (BGE mbH) muss dem BASE ihre Planungen zur Prüfung vorlegen. Wenn alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, erteilt das BASE eine Zulassung und die geplanten Maßnahmen können ausgeführt werden.

Wo berühren Endlagerprojekte das Wasserrecht?

Trinkwasser wird in einem Labor untersucht
Untersuchung des Trinkwassers © picture alliance / Julian Stratenschulte/dpa

Das Wasserrecht schützt unsere natürliche Ressource Wasser. Im Rahmen bergrechtlicher Aktivitäten zur Errichtung und dem Betrieb von Endlagern werden ggf. Schächte und Strecken in den Untergrund getrieben, die zum Teil Schichten durchdringen, in denen Grundwasser fließt. Durch solche ggf. eindringende Wässer müssen gezielt gesammelt, gereinigt und an der Oberfläche wieder in Gewässer eingeleitet werden.

Das BASE wird alle Vorhaben in Endlagern prüfen, die Auswirkungen auf die Qualität des Grundwassers und sonstiger Gewässer haben können. Nur wenn keine negativen Auswirkungen auf die Wasserqualität zu erwarten sind, erteilt es eine Zulassung.

Stand: 13.07.2023