Aufsichtsaufgaben des BASE
Das BASE hat sowohl Kontroll- und Aufsichtsaufgaben im Bereich der nuklearen Sicherheit als auch die Aufsicht über das Endlagersuchverfahren inne. Darüber hinaus nimmt das BASE im gesetzlich festgelegten Rahmen fachlich-inhaltliche Aufgaben wahr, berät unter anderem das BMUV.
Die Endlagerung radioaktiver Abfälle muss hohen Sicherheitsanforderungen genügen, um sowohl kurz- als auch langfristig Mensch und Umwelt zu schützen. Mit der Gründung des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat der Gesetzgeber die Kontroll- und Aufsichtsaufgaben im Bereich der nuklearen Sicherheit gestärkt und gebündelt. Zusätzlich kommt dem BASE die Aufgabe zu, die 2017 gestartete Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle in Deutschland zu beaufsichtigen.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) trägt die politische Gesamtverantwortung im Bereich der Endlagerung. Es beaufsichtigt im Rahmen seiner Fach- und Rechtsaufsicht das BASE.