BASE: Atomaufsicht des Bundes
Als Atomaufsicht des Bundes beaufsichtigt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung die die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung des Endlagers Morsleben, des Endlagers Schacht Konrad und der Schachtanlage Asse II. Zudem begleitet das BASE Überprüfungen der genannten Einrichtungen.
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ist die Atomaufsicht des Bundes. 2016 wurde es gegründet. Von 2016 bis 2020 nannte sich das BASE „Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit" (BfE). Das BASE beaufsichtigt die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung
- des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM),
- des sich aktuell im Bau befindlichen Konrad und
- der Schachtanlage Asse II.
- Das BASE wird zudem die atomrechtliche Aufsicht über die Errichtung und den Betrieb des künftigen Endlagers für hochradioaktive Abfälle ausüben.
Grundlagen dieser Arbeit sind das Atomgesetz (AtG), das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), die erteilten Genehmigungen und Planfeststellungsbeschlüsse zur Zulassung von Endlagern sowie sonstige kerntechnische Regelwerke.
Endlager Morsleben, Konrad und Schachtanlage Asse II
Betreiberin der Morsleben und Konrad sowie der Schachtanlage Asse II ist seit 2017 die Bundesgesellschaft für (BGE) mbH. Sie errichtet, betreibt und/oder legt die Morsleben und Konrad bzw. die Schachtanlage Asse II still.
Alle zehn Jahre führt die BGE eine Sicherheitsüberprüfung im Konrad und in der Schachtanlage Asse II durch, im Morsleben alle fünf Jahre. Als atomrechtliche Aufsicht begleitet das BASE diese Überprüfungen. Hier finden Sie weitere Informationen zu Morsleben, Konrad und Asse II.
Video: Was sind schwach- und mittelradioaktive Abfälle?
Aufgaben der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde
Folgende konkrete Aufgaben und Befugnisse hat das BASE in seiner Funktion als Atomaufsicht:
Informiert über meldepflichtige Ereignisse in den Anlagen
Das BASE informiert die Öffentlichkeit über Störfälle, Unfälle oder sonstige für die nukleare Sicherheit relevante Ereignisse im Morsleben, Konrad und in der Schachtanlage Asse II. Die BGE mbH ist verpflichtet, diese an das BASE zu melden. Alle seit 2017 gemeldeten Ereignisse sind auf der Webseite des BASE veröffentlicht.
Grundlage sind die Meldekriterien in der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV). Es gibt drei : Kategorie S – Sofortmeldung (unverzüglich), Kategorie E – Eilmeldung (innerhalb von 24 Std.), Kategorie N – Normalmeldung (innerhalb von 5 Werktagen).
Stimmt der Bestellung verantwortlicher Personen nach Atomrecht zu
Der bestellt eine oder mehrere atomrechtliche Personen. Diese sind dafür verantwortlich, dass die Pflichten, die sich aus dem , der und den Genehmigungsunterlagen ergeben, eingehalten werden.
Das BASE stimmt der Bestellung verantwortlicher Personen nach Atomrecht zu (§§ 9b Abs. 4, 7 Abs. 2 Nr. 1 AtG). Für das BASE ist die atomrechtlich verantwortliche Person der erste Ansprechpartner in allen Fragen der Endlagersicherheit und der Einhaltung der sich aus den Genehmigungsunterlagen bzw. Rechtsvorschriften ergebenden Pflichten.
Daneben ist für das BASE – bei der in Bergwerken – die verantwortliche Person nach Bundesberggesetz ein weiterer Ansprechpartner.
Überprüft und führt Messungen zur Überwachung der Umgebung durch
Das BASE überwacht die Umgebung des Endlagers Morsleben und der Schachtanlage Asse II. Das BASE beauftragt dazu eine unabhängige Messstelle.
- Für das Endlager Morsleben ist das derzeit das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU).
- Für die Schachtanlage Asse II ist das derzeit die „IAF – Radioökologie GmbH“.
Die Messungen umfassen die von einem über die und Abwässer an die Umwelt abgegebenen . Außerdem werden in der Umgebung eines Endlagers insbesondere Luft, Niederschlag, Oberflächen-, Trink-, Grundwasser und Boden, aber auch Bewuchs, die ländliche Ernährungskette wie zum Beispiel Feldfrüchte und Fleischerzeugnisse sowie Milch und Milchprodukte messtechnisch beprobt.
Als nimmt auch die BGE mbH Proben, u.a. von Luft, Wasser, Boden, Bewuchs, Obst, Gemüse und Milch. Das BASE vergleicht seine Messergebnisse mit denen der BGE mbH und beurteilt die sowie die Einhaltung der maximal zulässigen Aktivitätsabgaben prüft. Wichtig ist, dass die maximal zulässigen Aktivitätsangaben und Dosisgrenzwerte eingehalten werden. Grundlage ist die Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI).
Über die gesetzlich vorgeschriebenen Messungen hinaus fand bis 2017 in der Umgebung der Schachtanlage Asse II ein zusätzliches Messprogramm statt, im Interesse der Bürger:innen und der örtlichen Landwirtschaft.
Das BASE veröffentlicht die von ihm beauftragten Messergebnisse:
Berichte zur Umgebungsüberwachung
Entscheidet über Freigaben von Abfällen zur Entsorgung außerhalb der Anlage
Das BASE erteilt Freigaben (§ 31 StrlSchV): Radioaktive Stoffe und bewegliche Gegenstände, Gebäude und Bodenflächen, die aktiviert oder kontaminiert sein könnten, müssen bestimmte Freigabewerte unterschreiten, um als Abfall beseitigt werden zu können.
Die Freigabewerte finden sich in der . Vor allem in der Schachtanlage Asse II finden häufig Freigabemessungen statt. Denn dort wird laufend Wasser, welches aus dem umliegenden Gestein in den läuft, abtransportiert.
Führt Änderungsverfahren durch
Wenn Anlagen anders als ursprünglich geplant errichtet oder betrieben werden müssen, finden sog. Änderungsverfahren statt. Änderungen, die nicht wesentlich von der genehmigten Planung abweichen, prüft das BASE und genehmigt diese.
Bei größeren Änderungen muss ein Antrag bei der Genehmigungsbehörde gestellt werden. Im Fall des Endlagers Konrad und der Schachtanlage Asse II ist das das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.
Im Fall des Endlagers Morsleben ist dies das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt.
Führt Vor-Inspektionen durch
Das BASE unternimmt Inspektionen der Endlager. Es stellt sicher, ob Bauarbeiten den Genehmigungen und Rechtsgrundlagen (z.B. Planfeststellungsbeschluss) entsprechen. Zudem prüft das BASE die Anlagen, Systeme, Komponenten und die Anlagensicherheit.
Zusätzlich erfolgt eine Gesamtprüfung. Diese unternimmt das BASE beim Endlager Morsleben alle fünf, beim Endlager Konrad und der Schachtanlage Asse II alle zehn Jahre.
Erteilt Anweisungen, bei unmittelbarer Gefahr
Das BASE kann die Anweisungen erteilen, Schutzmaßnahmen zu veranlassen oder einstweilig den Betrieb einzustellen (§ 19 Abs. 3 AtG). Dies tritt ein,
- wenn die Anlagen nicht den Anforderungen des - und Strahlenschutzrechts genügen oder
- wenn die Gefahr besteht, dass negative Folgen auf Leben, Gesundheit oder Sachgüter hat.
Überprüft die Zuverlässigkeit verantwortlicher Personen
Das BASE prüft die Zuverlässigkeit aller Personen, die sicherheitsrelevante Bedeutung für die und die Schachtanlage Asse II haben (§ 12b AtG; AtZüV (Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung). Dazu zählt z.B. eine Identitätsprüfung, eine Anfrage bei Polizei und Verfassungsschutz, einer Anfrage beim Bundesbeauftragten für Stasi-Unterlagen und beim Ausländerzentralregister/Ausländerbehörde. Je nach Tätigkeit und Verantwortung der zu prüfenden Personen, prüft das BASE entsprechend umfangreich. Eine Prüfung erfolgt nur, wenn die Personen dieser vorher schriftlich zustimmen.
Blick zurück: Neuordnung der Endlagerung und Gründung des BASE
Aufgabenverteilung vor der Neuordnung
Bis April 2017 war das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Betreiberin der Endlagerprojekte Konrad, Morsleben und der Schachtanlage Asse II, sowie für das Erkundungsbergwerk Gorleben.
Durch einen unkündbaren Kooperationsvertrag (1989) war das BfS an die „Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern mbH“ (DBE mbH) gebunden. Diese hatte die operativen Tätigkeiten für die Endlagerprojekte Konrad und Morsleben sowie für das Erkundungsbergwerk Gorleben übernommen.
Die DBE mbH war ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das sich mehrheitlich im Besitz von Atomkraftwerksunternehmen befand. Das BfS hatte deshalb nur begrenzten Einfluss auf das operative Geschäft. Denn: Die DBE mbH versuchte mit Hilfe ihrer Monopolstellung eigene Interessen gegenüber dem BfS durchzusetzen.
Im Falle der Schachtanlage Asse II gründete das BfS 2009 ein neues Bundesunternehmen, die Asse GmbH, die den operativen Betrieb übernahm. Zuvor waren erhebliche Verstößen gegen das Strahlenschutzrecht durch den vormaligen , dem Helmholtz Zentrum München, bekannt geworden.
2016: Bundestag beschließt Neuordnung im Bereich Endlagerung
Im Sommer 2016 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der . Alle Aufgaben gingen an den Staat über. Dieses Gesetz basierte auf Empfehlungen des damaligen Präsidenten des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) Wolfram König, der von 2016 bis Januar 2024 das BASE leitete.
Ziel der Neuordnung war es, mehr Transparenz in der Organisationsstruktur zu schaffen sowie Wirtschafts- und Sicherheitsinteressen zu entflechten.
Gründung von BGE mbH und BASE
Das Gesetz führte zur Gründung der Bundesgesellschaft für mbH (BGE mbH) – ein bundeseigenes Unternehmen, welches aus der DBE mbH, der Asse GmbH und Teilen des BfS hervorgegangen ist. Seit 2017 ist die BGE mbH Betreiberin und zugleich verantwortlich für das operative Geschäft der Morsleben und Konrad und der Schachtanlage Asse II, sowie für die Schließung des ehemaligen Erkundungsbergwerk Gorleben.
Die atomrechtliche Aufsicht hält seitdem das ebenfalls neu gegründete Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), vormals Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) inne. Auch das BASE ist aus Teilen des BfS hervorgegangen.
Stand: 11.01.2024