Aufgaben des BASE
Das BASE hat die Aufgabe, die Sicherheit der nuklearen Entsorgung zu prüfen und zu überwachen. Wir verstehen uns als Regulierungsbehörde, die sowohl Aufsichts- und Genehmigungsfunktionen als auch Tätigkeiten als Fachbehörde wahrnimmt.
Als Aufsichtsbehörde im Bereich der Endlagerung radioaktiver Abfälle überwachen wir den Vollzug des Standortauswahlverfahrens und beaufsichtigen die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung der Endlagerprojekte Konrad und Morsleben sowie der Schachtanlage Asse II.
Bei der Beteiligung sorgen wir dafür, die Verfahrensschritte bei der Endlagersuche von Anfang an transparent zu gestalten. Als Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung informiert das BASE die Bürger:innen und organisiert die gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsformate.
Als Genehmigungsbehörde entscheiden wir gemäß den gesetzlichen Regelungen über die Zulässigkeit von Transporten und die Aufbewahrung von hochradioaktiven Abfällen. Künftig ist das BASE auch zuständig für die Zulassung von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle.
Als Fachbehörde bringen wir unser Fachwissen zur nuklearen Entsorgung sowie zur kerntechnischen Sicherheit bei der Weiterentwicklung des Regelwerks mit ein. Wir bearbeiten Forschungsfragen aus unseren Aufgabengebieten und beteiligen uns an der internationalen Zusammenarbeit.
Als BASE kümmern wir uns auch um die Langzeitdokumentation aller Unterlagen und Daten, welche für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle wichtig sind.