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Kernenergie in Deutschland

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Deutschland hatte 2011 den beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergienutzung zur Stromerzeugung beschlossen. Die Laufzeiten der damals noch in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke wurden im Atomgesetz festgeschrieben. In Betrieb befindliche Forschungsreaktoren und Anlagen der nuklearen Ver- und Entsorgung sind von dem beschleunigten Ausstieg nicht betroffen. Mit Regierungsbeschluss sind am 15.04.2023 die letzten drei noch in Betrieb befindlichen deutschen Kernkraftwerke endgültig außer Betrieb gegangen. Darüber hinaus werden in Deutschland per Atomgesetz keine Genehmigungen für Errichtung und Betrieb von Kernkraftwerken zur gewerblichen Stromerzeugung erteilt.