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Ist Kernenergie nachhaltig? Ein fachlicher und rechtlicher Exkurs
Anfang 09.11.2021 14:00 Uhr
Ende 09.11.2021 15:30 Uhr
Veranstaltungsort Brüssel
Ende 09.11.2021 15:30 Uhr
Veranstaltungsort Brüssel
Quelle: pa/dpa | Arne Immanuel Bänsch
Fachveranstaltung
Präsentation der Ergebnisse der beiden Studien
„Fachstellungnahme zum Bericht des Joint Research Centre ,Technical assessment of nuclear energy with respect to the ‛do no significant harm‛ criteria of Regulation (EU) 2020/852 (‛Taxonomy Regulation‛)” vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung im Auftrag des deutschen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
sowie
„Kernenergie und die Taxonomie-Verordnung“ (Legal Opinion) von Redeker Sellner Dahs im Auftrag des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Derzeit wird auf europäischer und internationaler Ebene intensiv diskutiert, ob Kernenergie als ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivität eingestuft werden kann. Anlass ist der aktuelle Prüfprozess der Europäischen Kommission im Rahmen der technischen Kriterienentwicklung zur Taxonomie Verordnung und der entsprechende Prüfbericht des Joint Research Center.
Fachstellungnahme des BASE
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und die Sozietät Redeker Sellner Dahs haben im Auftrag des deutschen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie die Klassifizierung der Kernenergienutzung nach der Taxonomie-Verordnung fachlich und juristisch geprüft.
Das BASE kommt in seiner Fachstellungnahme zum Ergebnis, dass der JRC-Bericht die Risiken und negativen Folgen der Kernenergienutzung nur unvollständig behandelt. Insbesondere werden die Folgelasten für kommende Generationen nicht ausreichend berücksichtigt.
Die Sozietät Redeker Sellner Dahs prüft im Rechtsgutachten, ob die Kernkraft vom Anwendungsbereich der ‛Taxonomy Regulation‛ erfasst ist, erläutert das mit Blick auf das Vorsorgeprinzip erhöhte Schutzniveau der Verordnung und ordnet die Ergebnisse des Berichts des JRC insoweit rechtlich ein.
Informationen zur Veranstaltung
Die Autoren laden ein zu einer Fachveranstaltung am Dienstag, den 09.11.2021 von 14:00 bis 15:30 Uhr in der Ständigen Vertretung des Landes Österreich bei der Europäischen Union, Avenue de Cortenbergh 30, 1040 Brüssel. Es referieren Jochen Ahlswede (Leiter der Abteilung Forschung des BASE) sowie Dr. Simone Lünenbürger und Dr. Korbinian Reiter (beide Redeker Sellner Dahs). Im Anschluss an die Vorträge stehen die Referierenden für Fragen zur Verfügung. Die Veranstaltung wird in englischer Sprache abgehalten.
Die Teilnehmerzahl vor Ort ist auf 25 Personen begrenzt. Die Veranstaltung wird auch per WebEx übertragen. Die Anmeldung wird erbeten bis Freitag, 5. November 2021, um 14 Uhr an Michaela.WENISCH@bmeia.gv.at. Sie erhalten am Montag, den 8.11.2021 Rückmeldung, ob Ihre Anmeldung zu einer Teilnahme vor Ort berücksichtigt werden konnte bzw. Sie erhalten die Zugangsdaten zur webex-Übertragung.
Bitte beachten Sie folgende coronabedingte Einschränkungen bei einer Teilnahme in Präsenz: Für die physische Teilnahme gilt die 3G-Regel. Teilen Sie uns bitte bei der Anmeldung Ihren 3G-Status (geimpft / genesen / getestet) mit. Im Gebäude besteht Maskenpflicht und bitte halten Sie Abstand (1,5 m). Antigen-Tests sind 24 Stunden ab Testabnahme gültig.
Adresse
Ständige Vertretung des Landes Österreich bei der Europäischen Union
Avenue de Cortenbergh 30
1040 Brüssel
1040 Brüssel
Stand: 28.10.2021