Navigation und Service

Das Geologiedatengesetz – und was es mit der Endlagersuche zu tun hat

Ein Wimmelbild  mit vielen Rechtecken und einer zentrierten Perspektive. Suchbild der EndlagersucheEndlagersuche Quelle: BASE

Transparenz ist die Grundlage dafür, dass das Endlager-Suchverfahren glaubwürdig ablaufen kann. Dafür kann das Geologiedatengesetz einen wichtigen Teil beitragen, weil es ermöglichen soll, dass entsprechende Daten unabhängig von bislang geltenden Rechten Dritter veröffentlicht werden können.

Dennoch gilt: Sollte das Geologiedatengesetz nicht bis zum Herbst in Kraft treten, wäre dies nicht gleichbedeutend damit, dass der nächste Schritt im Verfahren nicht durchgeführt werden kann.

Für das erste formelle Beteiligungsformat, die Fachkonferenz Teilgebiete, ist dieses Gesetz keine Voraussetzung. Grundlage für die Fachkonferenz ist der Zwischenbericht Teilgebiete, in dem das mit der Suche beauftragte Unternehmen, die BGE mbH, ihre bisherigen Arbeitsergebnisse vorstellt. Für die Erarbeitung dieses Berichts ist das Geologiedatengesetz nicht entscheidend, da der BGE mbH nach eigenen Angaben die zur Erarbeitung notwendigen Daten vorliegen.

Das BASE als Aufsichtsbehörde hat die BGE mbH zudem bereits 2019 aufgefordert, Alternativen dafür vorzuhalten, damit auch bei einer etwaigen Verzögerung der Gesetzesverabschiedung der Zwischenbericht eine nachvollziehbare und transparente Diskussionsgrundlage für die Fachkonferenz darstellen wird und dadurch die Durchführung der Fachkonferenz Teilgebiete nicht gefährdet wird.

Daten einfacher transparent machen

Der Hintergrund: Das geplante Geologiedatengesetz regelt Vereinfachungen dafür, wie Daten transparent gemacht werden können, die zum Beispiel privaten Unternehmen gehören und unter das Geschäftsgeheimnis fallen. So ermöglicht das Gesetz für viele Daten die öffentliche Bereitstellung nach Ablauf konkreter Fristen ohne Abwägung im Einzelfall. Für Daten, die dauerhaft zu schützen sind, und Daten, über deren Veröffentlichung noch nicht abschließend entschieden ist, sieht das Gesetz vor, dass Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums oder deren Sachverständige die Daten in einem gesonderten Datenraum einsehen können.

Auf die geologische Datenauswertung, die die BGE mbH derzeit vornimmt, hat das Geologiedatengesetz nach Kenntnis der Aufsicht aber keinen Einfluss. Das Unternehmen wertet derzeit geologische Daten entlang der gesetzlich festgelegten Kriterien für ein Endlager aus. Hierfür sind ihm nach eigenen Angaben die benötigten geologischen Daten zur Verfügung gestellt worden. Dies war bereits aufgrund der Regelungen im Standortauswahlgesetz möglich.

Einigung im Vermittlungsausschuss des Bunderats

Stand: 28.05.2020