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Nukleare Sicherheit
Zwischenlagerung / Transport
Endlagersuche
Endlagersuche in Zeiten von Corona
Zwischenergebnisse transparent machen
Die aktuellen Entwicklungen zu Corona machen Einschränkungen für alle Bürgerinnen und Bürger notwendig, sowohl im privaten als auch im beruflichen Leben. Gleichzeitig ist es für das BASE als Bundesbehörde selbstverständlich, die Verantwortung für staatliche Aufgaben zur Sicherheit der Menschen bei der nuklearen Entsorgung auch unter besonderen Herausforderungen weiter umfassend wahrzunehmen.
Es geht also im Kern darum, die Handlungsfähigkeit der Bundesbehörde unter veränderten Bedingungen zu gewährleisten. Bei Fragen wie etwa der Suche nach einem Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle mit den Anforderungen an Transparenz und Beteiligung müssen neue Szenarien unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes betrachtet werden.
Derzeitiger Stand der Endlagersuche
Seit 2017 läuft das neue Verfahren zur Endlagersuche. Dieses sieht umfangreiche Möglichkeiten der Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE mbH) erstellt derzeit einen ersten Zwischenbericht. Dort wird sie Regionen Deutschlands benennen, die aus Sicht des Unternehmens aufgrund ihrer grundsätzlich fehlenden Eignung ausgeschlossen werden sollten. Sie hat den Bericht für den Herbst 2020 angekündigt. Mit der Veröffentlichung des Berichts ist auch die erste formale Phase der Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen.
"Das Unternehmen hat mir aktuell bestätigt, dass der Zwischenbericht, der im Standortauswahlgesetz als erster Baustein für eine öffentliche Diskussion vorgesehen ist, wie angekündigt Ende des dritten Quartals fertiggestellt wird. Der aufsichtsführenden Bundesbehörde liegen ebenfalls keine anderen Erkenntnisse vor, dass der Bericht nicht gemäß den Anforderungen des Gesetzes erstellt wird", sagt Lisa Ahlers, Pressesprecherin des BASE. "Es ist daher im Interesse aller und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, dass die Ergebnisse des Unternehmens transparent gemacht und zur Diskussion gestellt werden." Das BASE hat nach § 9 Absatz 1 des Standortauswahlgesetzes nach Erhalt des Zwischenberichtes eine Fachkonferenz Teilgebiete einzuberufen.
Aktuelle Entwicklungen bei der Beteiligung berücksichtigen
Die derzeit geltenden Einschränkungen im öffentlichen Leben haben auch Auswirkungen auf den Prozess der Öffentlichkeitsbeteiligung. "Selbstverständlich stellen sich alle Akteure schon jetzt darauf ein, dass die Formen der öffentlichen Beteiligung mit den dann notwendigen Anforderungen des Gesundheitsschutzes kompatibel sind", betont Ahlers. Das BASE beobachtet die aktuelle Situation daher laufend, tauscht sich hierzu weiter mit den anderen zentralen Akteuren der Endlagersuche aus und erörtert alternative Formen der Fachkonferenz Teilgebiete.
Unabhängig von der aktuellen Corona-Lage spielen digitale Formen der Beteiligung einen zentralen Schwerpunkt bei der Einbindung der Öffentlichkeit. Das gilt auch für die Vorbereitung der im Gesetz vorgeschriebenen Fachkonferenz Teilgebiete, um möglichst viele Interessierte beteiligen zu können. Durch die aktuellen Entwicklungen gewinnt dieser Aspekt zusätzlich an Bedeutung.
Das BASE hat bei der Statuskonferenz im November 2019 etwa einen Live-Stream angeboten, schriftliche Konzepte zur Arbeit des BASE wurden in den Vorjahren digital zur Debatte gestellt. Diese Erfahrungen werden in die Konzeption der Fachkonferenz unmittelbar einfließen.
Stand: 09.04.2020