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Bericht des Bundesrechnungshofs zu den Ausgaben im Projekt Asse

Der Erfolg zur Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle hängt maßgeblich von der Glaubwürdigkeit der handelnden Akteure ab. Aussagen zur Sicherheit, zu Arbeitsfortschritten und insbesondere auch Kosten, die transparent und nachvollziehbar sein müssen, spielen dabei immer wieder eine wichtige Rolle. Vor diesem Hintergrund bezieht das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) Stellung zum aktuellen Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) „Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Abs. 2 BHO zum Projekt Asse II“. Der BRH hat den Bericht (noch) nicht veröffentlicht. Der Inhalt ist allerdings in Teilen und mit zudem einseitiger Interpretation in der Presseberichterstattung wiedergegeben worden. Im Sinne der Transparenz wäre eine Veröffentlichung geboten. Dieses hat sich jedoch der BRH vorbehalten.

Steuerungsinstrumente für ein weltweit einmaliges Projekt etabliert

In dem Prüfbericht hat der BRH sowohl die Ausgaben im Projekt Asse zwischen den Jahren 2009 und 2018 als auch das Finanz- und Projektcontrolling des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) bewertet. Das BfS hatte nach Bekanntwerden von erheblichen Verstößen gegen das Strahlenschutzrecht durch den Betreiber, dem Helmholtzzentrum München, sich 2009 bereit erklärt, in die Verantwortung für die Schließung des alten Endlagers für radioaktive Abfälle einzutreten. Hierzu wurden in kürzester Zeit vom BfS eine völlig neue Betreibergesellschaft (Asse GmbH) gegründet und Steuerungsinstrumente für ein weltweit einmaliges Projekt aufgebaut.
Der BRH stellt fest, dass der Projektfortschritt und die Projekttermine gegenüber der Betreibergesellschaft präzise mit einem Berichtswesen verfolgt worden sind. Jedoch sei keine ausreichende Kostenabweichungsanalyse erfolgt. In diesem Zusammenhang sehe der BRH erhebliche Risiken für Kostensteigerungen der Gesamtausgaben für das Asse-Projekt. Das Controlling sei nach Auffassung des BRH nicht geeignet gewesen, das Projekt effizient zu steuern und gleichzeitig die Entwicklung der Kosten mit der nötigen Genauigkeit zu verfolgen. Projekt- und Finanzcontrolling seien nicht aufeinander abgestimmt gewesen.

Seriöse Kostenschätzung erst mit Konzept der Rückholung möglich

Der BRH erhebt keinen Vorwurf der Verschwendung öffentlicher Mittel im Projekt Asse. Wie der BRH vielmehr selbst feststellt, war und ist eine belastbare Schätzung für die Gesamtausgaben zur Stilllegung der Schachtanlage Asse II nicht möglich. Dies stützt damit die Aussagen des BfS. Die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Asse ist ein einmaliges Vorhaben, zu dem es keine Blaupause gibt. Da die notwendigen Maßnahmen bis zur Stilllegung – insbesondere die Ausgestaltung der Rückholung – noch weitgehend unbekannt waren, ist das Projekt Asse nicht mit anderen Großprojekten vergleichbar. Eine seriöse Kostenschätzung ist erst dann möglich, wenn das Konzept für die Rückholung der radioaktiven Abfälle vorliegt. Der seit 2017 zuständige Betreiber der Schachtanlage Asse, die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH, hat entsprechende Unterlagen bis Ende 2019 angekündigt.

Projekt- und Kostencontrolling war gewährleistet

Unberücksichtigt im Bericht des Bundesrechnungshofs bleibt im Übrigen, dass das BfS unmittelbar nach der Übernahme des Projektes vom Helmholtzzentrum München erstmals ein umfassendes Projektcontrolling etabliert hatte. Ein Projekt- und Kostencontrolling war damit gewährleistet. Leider hat der BRH im Rahmen der Erarbeitung des Berichtes das BfS zu seinen Feststellungen vor Veröffentlichung nicht angehört.
Unabhängig davon hat der damalige Präsident des BfS bereits 2013 eine Neuorganisation des gesamten Endlagerbereichs vorgeschlagen, um insbesondere den Betrieb der Anlagen effizienter gestalten und steuern zu können. Dieser Vorschlag wurde durch den Bundestag aufgegriffen und führte zur Gründung des heutigen Betreibers, der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH. Eine in der Berichterstattung des Berliner Tagesspiegels vom 15. August 2019 dargestellte „massive Kritik“ des BRH an dem ehemaligen Präsidenten des BfS enthält der Bericht nicht.

Rückholung nach derzeitigem Wissensstand einzig gangbarer Weg zur Stilllegung nach Atomrecht

Die Rückholung der Abfälle aus der Asse stellt nach bisherigem Wissensstand den einzig gangbaren Weg zur Stilllegung der Asse dar, durch den die gesetzlichen Anforderungen für die atomrechtliche Langzeitsicherheit erfüllt werden. Das BfE führt die atomrechtliche Aufsicht über die sichere Stilllegung der Schachtanlage Asse II. Der Betreiber der Anlage, die BGE mbH, hat sicherzustellen, dass konsequent alle Maßnahmen zur Verbesserung der Anlagensicherheit sowie zur Bergung der radioaktiven Abfälle umgesetzt werden.

Stand: 23.08.2019