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Zwischenlager Jülich: Stand des Neu-Genehmigungsverfahrens
Jüngste Presseartikel zum Neugenehmigungsverfahren für das Zwischenlager Jülich haben den Aspekt „Berechnungen zur Erdbebensicherheit“ aufgegriffen. Betreiber des Zwischenlagers ist die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN). In einem Artikel heißt es unter anderem:
„Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) ist bei dem ausstehenden Nachweis der Erdbebensicherheit nach eigenen Angaben einen entscheidenden Schritt weitergekommen: Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) habe die Grundlagen zur Berechnung der Erdbebensicherheit akzeptiert, teilte JEN-Sprecher Jörg Kriewel mit. Jetzt werde der Antrag auf Fortführung der Zwischenlagerung damit aktualisiert.“ (Westdeutsche Zeitung v. 23.4.2019)
Der aktuelle Stand des Neugenehmigungsverfahrens stellt sich wie folgt dar:
Die Bewertung zur Berechnung der Erdbebensicherheit hat das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) bereits im März 2018 abgegeben. Darin stellt das BfE fest, dass die von der JEN vorgelegten Annahmen und Berechnungen zur Bestimmung der seismischen Einwirkungen dem kerntechnischen Regelwerk entsprechen. Sie sind damit eine geeignete Grundlage dafür, dass die JEN einen Nachweis zur Erdbebensicherheit nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik und damit zur sicheren Aufbewahrung der hochradioaktiven Abfälle führen kann.
Der endgültige Nachweis steht noch aus. Die Unterlagen, die die JEN dazu beim BfE eingereicht hat, werden derzeit geprüft. Ob für die beantragte Aufbewahrung im bestehenden Lagergebäude die Genehmigungsvoraussetzungen bei der Erdbebensicherheit vorliegen, kann erst nach Abschluss dieser Prüfungen entschieden werden.
Die Dauer des Neugenehmigungsverfahrens bestimmt maßgeblich der Antragsteller, der die Unterlagen vollständig und in der geforderten Detailtiefe vorlegen muss.
Hintergrund
2007 stellte der Betreiber des Zwischenlagers in Jülich einen Antrag auf Neu-Genehmigung, da die bestehende Genehmigung 2013 auslief. Die Neu-Genehmigung sollte eine Dauer von drei Jahren umfassen, wie 2009 konkretisiert wurde. 2013 ordnete die Atomaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen die Räumung des Lagers Jülich an, nachdem ein Ende des Neu-Genehmigungsverfahrens nicht absehbar war. Es fehlten die Nachweise zur Erdbebensicherheit.
Zum weiteren Verbleib der hochradioaktiven Abfälle hat der Betreiber seit 2009 mehrere Pläne verfolgt. Neben der Aufbewahrung in Jülich plant der Betreiber einen Export der Abfälle in die USA sowie alternativ einen Transport in das Zwischenlager Ahaus. Das Neugenehmigungsverfahren für das bestehende Zwischenlager stellte der Betreiber nach wechselnden Plänen zwischen 2010 und 2012 ruhend.
Zur Diskussion steht auch ein Neubau eines Zwischenlagers. Anträge hierzu liegen dem BfE nicht vor.
Stand: 07.05.2019