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Zur Pressemitteilung der BI Lüchow-Dannenberg

BfE lässt presserechtlichen Anspruch auf Richtigstellung prüfen

Bild des Eingangsschildes des BfE Bundesamt für kerntechnische EntsorgungssicherheitQuelle: BfE

Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sieht sich gezwungen, presserechtlich gegen falsche Tatsachenbehauptungen der Bürgerinitiative (BI) Lüchow-Dannenberg vorzugehen. In einer Publikation der Bürgerinitiative heißt es zum Thema Zwischenlagerung von hochradioaktiven Abfällen: "Der Präsident des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), Wolfram König, sagt dazu, [...] tatsächlich [...] seien die Lager weit über 40 Jahre hinaus sicher.“

Dies ist unzutreffend. Die unterstellte Aussage betrifft den Kernbereich der genehmigungsrechtlichen Tätigkeit und der Unvoreingenommenheit der Behörde. Damit wird der Eindruck erweckt, künftige Genehmigungsverfahren zur Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle seien nicht ergebnisoffen.

Eine unvoreingenommene Bewertung der atomrechtlichen Anträge ist Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit behördlichen Handelns. Falsche Behauptungen, die die Glaubwürdigkeit untergraben, darf und kann das BfE daher nicht unwidersprochen stehen lassen. Die Auffassung der BI, das BfE wolle mit dem gerichtlichen Verfahren die Meinungsfreiheit von Kritikern einschränken, geht deshalb fehl.

Trotz Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung hält die Bürgerinitiative weiter an Ihrer Behauptung auch in der Öffentlichkeit fest (siehe Pressemitteilung der Bi vom 15. Januar 2019). Zum vermeintlichen Beleg werden nunmehr aus dem Zusammenhang gerissene Presseberichterstattungen angeführt.

Mehrfache Bitten, die Sachlage außergerichtlich richtig zu stellen, hat die BI abgelehnt. Das BfE lässt daher seinen presserechtlichen Anspruch auf Richtigstellung gerichtlich prüfen.

Stand: 18.01.2019