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Nukleare Sicherheit
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Endlagersuche
Stellungnahme zum Stand der Endlagersuche
In öffentlichen Diskussionen nennen einzelne Initiativen angebliche Standorte für ein mögliches Endlager unter Bezug auf bekannte geologische Karten. Dies hat insbesondere in einigen Regionen Norddeutschlands zu Verunsicherungen geführt. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) reguliert und beaufsichtigt die Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle und ordnet derartige Aussagen wie folgt ein:
Wurden bereits konkrete Orte und Regionen für ein Endlager benannt?
Nein. Das Standortauswahlverfahren befindet sich in einer frühen Phase. Es hat im Mai 2017 mit Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes begonnen. Dieses soll in einem schrittweisen, transparenten und nachvollziehbaren Verfahren den bestmöglichen Ort für ein Endlager in Deutschland herauskristallisieren. Mit der konkreten Suche ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) beauftragt. Sie wertet in einem allerersten Schritt derzeit geologische Daten aus dem gesamten Bundesgebiet aus, um zu ermitteln, welche Gebiete in Deutschland näher untersucht werden sollten bzw. welche Gebiete von vornherein ausgeschlossen werden können. Dazu wendet das Unternehmen die im Standortauswahlgesetz festgeschriebenen Kriterien an.
Was ist dran an den geologischen Karten, die derzeit als Hinweis auf mögliche Endlagerstandorte genannt werden?
Das Stichwort „geologische Karten Deutschland“ erzielt bei Internet-Suchmaschinen in Sekundenschnelle über sechs Millionen Treffer. Es stellt also keine große Leistung dar, auf Basis dieser Recherche und der jeweils eigenen Interessenslage entsprechende Behauptungen aufzustellen. Dieses Vorgehen hat nichts mit einem offenen, transparenten und fairen Auswahlverfahren zu tun, das zur seriösen Beantwortung eines der größten Umweltprobleme benötigt wird.
Wann ist mit ersten konkreten Angaben über mögliche Standorte zu rechnen?
Mit der konkreten Suche hat der Bund ein Unternehmen beauftragt, die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE). Die BGE erarbeitet unter anderem auch die Zeitpläne für die einzelnen Schritte im Verfahren. Zuletzt nannte das Unternehmen das Jahr 2020, in dem mögliche Teilgebiete benannt werden. Die Ergebnisse werden anschließend in einer öffentlichen Konferenz mit den betroffenen Regionen erörtert.
Können zum heutigen Zeitpunkt überhaupt schon Regionen ausgeschlossen oder als einbezogen bezeichnet werden?
Nein. Die für ein Endlager geologisch geeigneten Gebiete werden erstmals mit Bekanntgabe der Teilgebiete benannt. Bis dahin gilt die sogenannte „weiße Landkarte“, d.h. alle Regionen und Gebiete werden in die Suche einbezogen. Es gibt aber zentrale Kriterien, die einzelne Gebiete zur Nutzung als Endlager für hochradioaktive Abfälle ausschließen (z.B. Erdbebengebiete, Bergbautätigkeiten). Diese werden durch das systematische Vorgehen identifiziert.
Stand: 28.10.2018