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Nukleare Sicherheit
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Transparenz im Verfahren zur Standortsicherung
Im Rahmen eines Workshops des Nationalen Begleitgremiums (NBG) hatte das frühere Mitglied der Endlagerkommission, Dr. Ulrich Kleemann, unter anderem das Verfahren zur Standortsicherung thematisiert. In seinem Vortrag monierte er die Verwaltungs- und Veröffentlichungspraxis des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE). Dem Umgang mit den Einvernehmenserklärungen zur Standortsicherung würde es an Nachvollziehbarkeit und Transparenz mangeln, so die Kritik. Da zum Workshop keine fachlichen Vertreter des BfE eingeladen waren, hat das BfE nach der Veranstaltung in einem Schreiben zur Kritik Stellung genommen. Die entsprechende Korrespondenz finden Sie zum Nachlesen hier.
Zur Kritik, das BfE habe nicht alle Einvernehmenserklärungen veröffentlicht: Auf der Homepage hatte das BfE von Anfang an einen Hinweis zur Veröffentlichungspraxis eingefügt. Dort heißt es: „Die Erklärungen werden in der Regel sechs Wochen nach ihrem Versand an die zuständige Behörde veröffentlicht. So hat die zuständige Behörde Gelegenheit, zuvor den Antragsteller über den Abschluss des Verfahrens zu informieren.“
Stand: 10.07.2018