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Sicherheit versus Transparenz

Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin zu den unter strengen Sicherheitsauflagen genehmigten Castor-Transporten von Obrigheim nach Neckarwestheim

"Transparenz, also die Offenlegung von Dokumenten im Bereich nukleare Entsorgung und Transporte, ist für die Glaubwürdigkeit behördlicher Überprüfungen der Sicherheitsnachweise wichtig. Gleichzeitig gilt es zu beachten, dass der Anspruch an Transparenz insbesondere beim Schutz vor Angriffsvorbereitungen durch Dritte an Grenzen stößt", sagt Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE).

Auch bei den unter strengen Sicherheitsauflagen genehmigten Transporten von Obrigheim nach Neckarwestheim ist es aus guten Gründen verwehrt, Details zu Schutz- und Sicherungsmaßnahmen preiszugeben. Ziel ist es, den Missbrauch der Informationen zu verhindern.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute einen Antrag der Gemeinde Neckarwestheim abgelehnt. Die Gemeinde wollte verhindern, dass sofort von der im Mai erteilten Transportgenehmigung Gebrauch gemacht wird. In seiner Begründung gab das Gericht bekannt, dass ein erhebliches öffentliches Interesse an einem zeitnahen Rückbau des Kernkraftwerkes Obrigheim bestehe. Dieser würde durch den Antrag der Gemeinde verzögert.

Gleichwohl hieß es in der Pressemitteilung des Gerichtes, dass die Rechtmäßigkeit der Genehmigung in der Sache im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu klären und daher offen sei. Die Einschätzung, ob der erforderliche Schutz gegen die Risiken einer Freisetzung ionisierender Strahlung nach Maßgabe des insoweit vorgesehenen Sicherungs- und Schutzkonzepts gewährleistet sei, könne nicht vorgenommen werden. Denn ohne Vorlage des auch dem Gericht aus Geheimhaltungsgründen nicht zugänglich gemachten Sicherheitskonzepts sei dies nicht möglich.

Das Thema Geheimhaltungsschutz wird in der Öffentlichkeit häufig von betroffenen Anwohnern kritisch hinterfragt. "Um die notwendigen Sicherheiten zu gewährleisten, gerade beim Schutz vor Angriffen, ist es jedoch notwendig, Informationen vor dem Missbrauch durch Dritte zu schützen. Mit einem gemeinsamen gesellschaftlichen Verständnis darüber lassen sich diese Sicherheitsaufgaben bestmöglich erfüllen", so Wolfram König.

Das BfE hatte im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Transportfirmen verpflichtet, umfassende technische, personelle und administrative Sicherungsmaßnahmen durchzuführen, die den Schutz der Transporte, beispielsweise vor Anschlägen, gewährleisten. Der Umfang und die Art der Sicherungsmaßnahmen sind in der "Richtlinie für den Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter bei der Beförderung von Kernbrennstoffen" festgelegt.

Hintergrund

Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) hatte am 16. Mai 2017 nach Prüfung der Sicherheitsnachweise den Transport von 15 Behältern (Bauart CASTOR® 440/84 mvK) mit insgesamt 342 bestrahlten Brennelementen vom stillgelegten Kernkraftwerk Obrigheim in das Standort-Zwischenlager Neckarwestheim genehmigt. Den Antrag auf Beförderung mit Sofortvollzug hatte die Firma DAHER im Auftrag der EnBW Kernkraft GmbH am 27. März 2014 gestellt. Gestattet wurden maximal acht Transporte mit einem Binnenschiff über den Neckar. Die Gemeinde Neckarwestheim hatte am 16. Mai 2017 einen Antrag auf Aufhebung der sofortigen Vollziehung beim VG Berlin gestellt und gleichzeitig beim BfE Widerspruch gegen die Beförderungsgenehmigung erhoben.

Stand: 20.06.2017