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Endlagersuche Litauen: Deutsche Bürger:innen können sich einbringen

Pressemitteilung

Stand: 30.05.2023

Endlagersuche Litauen: Deutsche Bürger:innen können sich einbringen

Deutschland hat von Litauen erste Informationen zur 2019 gestarteten litauischen Endlagersuche in englischer Sprache erhalten. Und: Deutsche Bürger:innen sind von litauischer Seite eingeladen, sich darüber zu informieren und ab jetzt Rückmeldung dazu zu geben. Als zentrale Fachbehörde des Bundes veröffentlicht das deutsche Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) diese Informationen im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aktuell unter www.base.bund.de/endlagersuche-litauen.

Das BASE hat zudem die gesetzliche Aufgabe, Rückmeldungen deutscher Bürger:innen unter litauen@base.bund.de entgegen zu nehmen. Das Bundesamt leitet diese dann zur Beantwortung an das litauische Umweltministerium weiter. Es gibt keine zeitliche Frist; Rückmeldungen sind fortlaufend möglich.

Litauen startete Endlagersuche 2019

Litauen befindet sich in einer frühen Phase seiner Suche nach einem tiefengeologischen Endlager in Ton oder Kristallin: Das Land startete 2019 mit dem Auswahlprozess. Für die hochradioaktiven Abfälle des abgeschalteten litauischen Atomkraftwerkes Ignalina soll bis 2047 ein Standort in einer von vier Regionen im Süden des Landes gefunden werden. Formelle Beteiligungsmöglichkeiten der Nachbarländer – im Zuge der Strategischen Umweltprüfung (SUP) und der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) – werden laut litauischem Umweltministerium im weiteren Verlauf der litauischen Endlagersuche folgen. Somit können auch Hinweise aus Deutschland aufgenommen werden.

BASE informiert zu Endlagersuche in anderen Ländern

Das BASE ist die zentrale Fachbehörde des Bundes für den sicheren Umgang mit den Hinterlassenschaften der Atomenergie. Das BASE überwacht u.a. das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland und organisiert die Beteiligung der Öffentlichkeit. Im Auftrag des BMUV bündelt das BASE die Informationen und Beteiligungsmöglichkeiten der deutschen Bevölkerung an der Endlagersuche im benachbarten Ausland. Interessant dazu auch das Thema „Endlagersuche im Ausland“.

Hintergrund

Formelle Beteiligung: Laut der internationalen Espoo-Konvention sind Behörden und Öffentlichkeit anderer möglicherweise betroffener Nachbarstaaten vor der Zulassung des Projekts im Rahmen einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu beteiligen, wenn dieses Projekt grenzüberschreitende Umweltauswirkungen haben kann. Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) beschreiben, wie sich ein Projekt auf Mensch und Umwelt auswirken kann. UVP sind z.B. Teil von Genehmigungsverfahren für die Zwischen- und Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein zentrales Element. Die Strategische Umweltprüfung (SUP) ergänzt die UVP im Vorfeld und setzt bereits auf der Planungsebene von Projekten an. Weitere Infos dazu auf den Seiten des BMUV.

Stand: 30.05.2023