Genehmigung für Aufbewahrung in Biblis erteilt
Das Genehmigungsverfahren zur von bundesdeutschen Abfällen aus der am Standort Biblis ist abgeschlossen. Der des Zwischenlagers, die Gesellschaft für mbH, hat die dafür notwendigen atomrechtlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt. Um die sechs Behälter mit Abfällen aus der im britischen Sellafield zurücknehmen zu können, bedarf es noch einer Transportgenehmigung, die derzeit noch geprüft wird.
Pressemitteilung
Stand: 23.12.2019
Bis heute befinden sich noch aus der Wiederaufarbeitung von aus deutschen Atomkraftwerken im Vereinigten Königreich und Frankreich. Die Abfalleigentümer sind völkerrechtlich verpflichtet, diese zurückzunehmen. Im Jahre 2015 verständigten sich Bundesregierung, Länder und Energieversorgungsunternehmen, die letzten bei der entstandenen radioaktiven Abfälle in 25 Behältern in den Zwischenlagern Biblis, Brokdorf, Isar und Philippsburg zwischenzulagern.
Mit der Aufbewahrung der verglasten radioaktiven Abfälle am Standort Biblis wird die bereits genehmigte Zahl an Behältern dort nicht ausgeschöpft. In dem Zwischenlager ist u.a. die Aufbewahrung von maximal 135 Behältern mit hochradioaktiven Abfällen gestattet. Inklusive der Behälter mit den verglasten Abfällen werden dort 27 Behälter weniger stehen als ursprünglich geplant.
Für den Rücktransport der verglasten hochradioaktiven Abfälle aus dem Vereinigten Königreich zum Standort Biblis hat die Transportfirma DAHER Nuclear Technologies GmbH den Antrag gestellt. Für die Erteilung der Beförderungsgenehmigung ist das BfE zuständig. Das Verfahren ist weit fortgeschritten, der Antragsteller hat hier allerdings noch nicht alle Nachweise, die für die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen erforderlich sind, erbracht. Die Dauer dieses Verfahrens liegt maßgeblich in der Hand der Antragstellerin. Diese muss alle Nachweise vollständig und in der erforderlichen Detailtiefe vorlegen.
Hintergrund:
Die Abfälle entstanden in Anlagen im Vereinigten Königreich und Frankreich. Die deutschen Energieversorgungsunternehmen hatten bis 2005 bestrahlte aus ihren Atomkraftwerken dorthin zur transportiert, der letzte Transport nach Sellafield fand im Mai 1998 statt. Die dabei entstandenen flüssigen Abfälle wurden anschließend in Glas geschmolzen und seitdem sukzessive zurück transportiert. Um Transporte des hochgefährlichen Materials zu minimieren und die insgesamt zu beenden, wurden die Atomkraftwerksbetreiber ab 2002 verpflichtet, Zwischenlager zur Aufbewahrung der bestrahlten an den Standorten der Reaktoren zu bauen. Seit dem Jahr 2005 ist die Lieferung von aus deutschen Kernkraftwerken in die sogenannte verboten.
Bis 2011 transportierten die Abfalleigentümer die radioaktiven Rückstände aus der in das Zwischenlager Gorleben in Niedersachsen. Dort stehen heute rund 80 Prozent der Behälter mit verglasten radioaktiven Abfällen aus der . In Gorleben befindet sich auch der einzige Standort, der teilweise auf seine Eignung als für hochradioaktive Abfälle untersucht worden war. Diese geologischen Untersuchungen waren 2012 beendet worden.
Mit dem Standortauswahlgesetz, das der Bundestag 2013 mit breiter Mehrheit verabschiedete, änderte der Gesetzgeber auch das : die verbliebenen verglasten Abfälle im Ausland sind demnach in den Zwischenlagern an den Standorten der Kernkraftwerke aufzubewahren. Ziel war es, bei der ergebnisoffenen Suche nach einem nicht den Eindruck zu erwecken, Gorleben sei als Endlagerstandort bereits festgelegt. 2015 verständigten sich Bundesregierung, Länder und Energieversorgungsunternehmen, die verbliebenen radioaktiven Abfälle in Biblis, Brokdorf, Niederaichbach (Kernkraftwerk Isar) und Philippsburg zwischenzulagern.
Stand: 23.12.2019