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Zügige Suche nach einem Endlager zur Entlastung der Regionen

Ausgabejahr 2018
Datum 14.11.2018

Innenansicht des Standort-Zwischenlagers Philippsburg Standort-Zwischenlagers PhilippsburgInnenansicht des Standort-Zwischenlagers Philippsburg Quelle: EnBW

„Wichtigste Voraussetzung für die Region Philippsburg, um die hochradioaktiven Hinterlassenschaften der Atomenergienutzung in Deutschland dauerhaft in Sicherheit zu wissen, ist ein Endlager für hochradioaktive Abfälle“, sagte Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE). „Die zügige Suche nach einem bestmöglichen Standort ist dabei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“ Das BfE ist nicht nur Genehmigungsbehörde für die Transporte und die Aufbewahrung von hochradioaktiven Abfällen, sondern überwacht auch die Endlagersuche.

Das BfE hat die Bürgerinnen und Bürger von Philippsburg am Mittwoch zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Thema sind die letzten 26 Behälter mit bundesdeutschen radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Großbritannien und Frankreich. Die Abfallbesitzer sind verpflichtet, diese nach Deutschland zurückzunehmen. Fünf Behälter davon sollen in Philippsburg zwischengelagert werden. Die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) hatte im September 2017 einen Antrag auf Genehmigung beim BfE gestellt. „Bei den radioaktiven Abfällen handelt es sich um Material, das in Deutschland produziert wurde. Oberste Priorität ist es, dieses bis zur Endlagerung sicher zu verwahren“, so Präsident König.

Mit der Aufbewahrung der radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung wird die bereits genehmigte Zahl an Behältern dort nicht ausgeschöpft. Das Zwischenlager Philippsburg ist zugelassen für 152 Behälter mit hochradioaktiven Abfällen. Inklusive der Behälter mit mittelradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung werden im Zwischenlager 45 Behälter weniger stehen als ursprünglich geplant. Die Genehmigungsverfahren sowohl für Aufbewahrung als auch Transporte laufen derzeit. „Erst wenn der Betreiber die hohen Sicherheitsanforderungen des Atomgesetzes erfüllt, kann und wird das BfE für die Aufbewahrung eine Genehmigung erteilen“, so der Präsident des BfE.

Bis 2005 hatten die Betreiber deutscher Atomkraftwerke die Abfälle in Form von bestrahlten Brennelementen zur Wiederaufarbeitung nach Frankreich und Großbritannien transportiert. Bei dem Verfahren entstehen hochradioaktive Rückstände. Die Abfallbesitzer sind vertraglich verpflichtet, diese zurückzunehmen. Aus dem Kernkraftwerk Philippsburg kamen insgesamt 160 Behälter zur Wiederaufarbeitung ins Ausland. Aus dem Verfahren resultierten etwa 10 Behälter mit hochradioaktiven Abfällen, die bis 2011 in das Zwischenlager Gorleben in Niedersachsen transportiert wurden. Bei den letzten 5 Behältern, die in Philippsburg aufbewahrt werden sollen, handelt es sich nicht um hoch – sondern um mittelradioaktive Abfälle.

Hintergrund

Bis 2011 transportierten die Abfallbesitzer die radioaktiven Rückstände aus der Wiederaufarbeitung in das Zwischenlager Gorleben in Niedersachsen. Dort stehen heute rund 80 Prozent der Behälter mit radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung. In Gorleben befindet sich auch der einzige Standort, der teilweise auf seine Eignung als Endlager für hochradioaktive Abfälle untersucht worden war. Diese geologischen Untersuchungen waren 2012 beendet worden. Mit dem Standortauswahlgesetz, das der Bundestag 2013 mit breiter Mehrheit verabschiedete, änderte der Gesetzgeber auch das Atomgesetz: die verbliebenen radioaktiven Abfälle sind demnach in den Zwischenlagern an den Standorten der Kernkraftwerke aufzubewahren. Ziel war es, bei der ergebnisoffenen Suche nach einem Endlager nicht den Eindruck zu erwecken, Gorleben sei als Endlagerstandort bereits festgelegt. 2015 verständigten sich Bundesregierung, Länder und Abfallbesitzer, die radioaktiven Abfälle in Biblis, Brokdorf, Niederaichbach (Kernkraftwerk Isar) und Philippsburg bis zur Endlagerung zwischenzulagern.

Stand: 14.11.2018

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