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Endlagersuche
Schweizer Endlagersuche: Deutsche Interessen berücksichtigen
Deutsche Bürger können sich am öffentlichen Anhörungsverfahren zu den Schweizer Tiefenlagern beteiligen
Ausgabejahr 2018
Datum 30.01.2018
Datum 30.01.2018
Quelle: Schweizer Bundesamt für Energie
Die Interessen der deutschen Gemeinden in Grenznähe sollen bei der Schweizer Suche nach einem Endlagerstandort für radioaktive Abfälle angemessen berücksichtigt werden. Dafür setzt sich das Bundesumweltministerium (BMUB) gemeinsam mit dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) ein. Das BfE leitet für den Bund die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung in Deutschland, es bündelt die Interessen auf deutscher Seite und erhebt gegebenenfalls selbst Einwendungen aus Bundessicht.
„Aufmerksamkeit und kritische Fragen sind eine Voraussetzung, um bestmögliche Lösungen zu finden“, sagt Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium am Rande einer Informationsveranstaltung zur Schweizer Endlagersuche in Tiengen. Noch bis zum 9. März dieses Jahres haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Verfahren einzureichen. Schwarzelühr-Sutter riet zu einer regen Teilnahme am Öffentlichkeitsverfahren: „Die Einwendungen werden bei der Entscheidung des Schweizer Bundesrats über die Standorte der künftigen Tiefenlager berücksichtigt werden. Daher lohnt sich das Mitmachen!“
Zu der Veranstaltung in die Stadthalle Tiengen hatte das BfE eingeladen. „Für mich sind Veranstaltungen wie diese auch mit Blick auf das deutsche Suchverfahren sehr wichtig“, sagt Silke Albin, Vizepräsidentin des BfE. „Sie geben uns die Möglichkeit, zu schauen, wie wir bestmöglich sowohl Fachinteressierte als auch Laien, Junge als auch Ältere ansprechen können. Und sie zeigen uns, was eigentlich die Fragen sind, die die Bürgerinnen und Bürger beim Thema Endlagersuche bewegen“, so Albin.
Drei Standorte in Grenznähe
In der Schweiz wird seit 2008 nach jeweils einem Endlager für schwach- und mittelradioaktive sowie für hochradioaktive Abfälle gesucht. Derzeit gibt es sechs mögliche Standorte für ein Tiefenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle: Jura-Südfuss, Südranden, Wellenberg, Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost. Die drei letztgenannten Standorte, die sich in der Nähe der deutschen Grenze befinden, kommen zusätzlich auch für eine Einlagerung hochradioaktiver Abfälle infrage. Sie sollen nach dem aktuellen Stand in Etappe 3 vertieft untersucht werden.
Aus Sicht der vom BMUB eingesetzten interdisziplinären Expertengruppe Schweizer Tiefenlager – kurz: ESchT – wurde die Eingrenzung auf die Standorte sachgerecht durchgeführt. Für das weitere Auswahlverfahren warb Rita Schwarzelühr-Sutter dafür, auch in den nun folgenden Entscheidungsprozessen die Betroffenheit der deutschen Bürgerinnen und Bürger angemessen wahrzunehmen. „Bei einem solchen Verfahren ist Transparenz und Partizipation das höchste Gut“, so die Parlamentarische Staatssekretärin. „Hierbei haben die deutschen Gemeinden meine volle Unterstützung.“
Das Schweizer Standortauswahlverfahren
Das Bundesumweltministerium begleitet jeden Schritt des Standortauswahlverfahrens – den sogenannten Sachplan geologische Tiefenlager. Bereits 2005 wurde eine Begleitkommission Schweiz eingerichtet, in der sich Kommunen, Landkreise, das Umweltministerium Baden-Württemberg, politische Parteien und Nicht-Regierungsorganisationen einbringen. Zudem hat das BMUB 2006 eine interdisziplinäre Expertengruppe Schweizer Tiefenlager – kurz: ESchT – eingerichtet, die seitdem den gesamten Prozess intensiv mit zahlreichen Analysen begleitet.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung
Die wesentlichen Unterlagen liegen in Deutschland in den Bibliotheken des BMUB in Berlin und Bonn aus. Sie können zudem in den Landratsämtern der Landkreise eingesehen werden, die unmittelbar an die möglichen Standortgebiete angrenzen: Waldshut, Schwarzwald-Baar-Kreis und Konstanz, sowie im zuständigen Amt in der Stadt Blumberg. Online sind die Unterlagen auf den Seiten des Schweizer Bundesamtes für Energie aufrufbar. Die Stellungnahmen können nur schriftlich bzw. online abgegeben werden, der Empfänger ist ebenfalls das Schweizer Bundesamt für Energie.
Stand: 30.01.2018