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Nukleare Sicherheit
Zwischenlagerung / Transport
Endlagersuche
Schutz möglicher Endlagerstandorte
BfE ist ab Mitte August für die Genehmigung von Tiefbohrprojekten zu beteiligen
Ausgabejahr 2017
Datum 24.07.2017
Datum 24.07.2017
Erdwärmenutzung, Brunnenbau oder Bergbauprojekte zur Rohstoffgewinnung in größeren Tiefen – ab Mitte August dieses Jahres werden diese Vorhaben auf mögliche Wechselwirkungen zur Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Stoffe geprüft werden. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) als Regulierungsbehörde im Standortauswahlverfahren wird für bestimmte Genehmigungsverfahren das Einvernehmen erteilen müssen: Tätigkeiten und Vorhaben ab einer Tiefe von 100 Metern können die zuständigen Länderbehörden in Gebieten mit zu betrachtenden Wirtsgesteinen künftig nur nach Vorliegen des Einvernehmens mit dem BfE genehmigen. Gebiete, die als Standort für ein Endlager möglicherweise in Frage kommen, sollen so vor nachteiligen Veränderungen geschützt werden - eine Voraussetzung für eine ergebnisoffene neue Suche nach einem Endlagerstandort.
"Es ist eine der ersten Aufgaben, die das neu gegründete BfE als Regulierungsbehörde im Standortauswahlverfahren wahrnehmen wird"
, erklärt Wolfram König, Präsident des BfE. "Bei der anstehenden Suche nach einem Endlagerstandort soll kein Ort von vornherein bestimmt oder ausgeschlossen werden, auch nicht dadurch, dass beispielsweise durch Tiefenbohrungen ein möglicherweise geeignetes Gesteinsvorkommen für die Endlagerung beeinträchtigt oder gar unbrauchbar wird"
, so König. "Die Genehmigungsverfahren bei den Länderbehörden zur Sicherung möglicher Standorte schafft Voraussetzungen für ein faires Verfahren."
Der gesetzliche Auftrag zur Sicherung möglicher Endlagerstandorte wurde in der Schlussphase der parlamentarischen Beratungen zum Standortauswahlgesetz konkretisiert. Er löst die Veränderungssperre ab, die von 2005 an für den Salzstock Gorleben galt und festschrieb, dass dort keine nachteiligen Veränderungen vorgenommen werden durften. Das offene, transparente und nach fachlichen Kriterien definierte Standortauswahlverfahren hingegen soll solche Vorfestlegungen als Lehre aus dem Konflikt um Gorleben ausschließen.
Das BfE ist im Zuge der Neuorganisation im Endlagerbereich gegründet worden. Das Amt nimmt Regulierungs-, Aufsichts- und Genehmigungsaufgaben des Bundes wahr. Bei der Suche nach einem Endlager für radioaktive Abfälle koordiniert und organisiert das BfE die Öffentlichkeitsbeteiligung. Als Regulierungsbehörde prüft es die Vorschläge der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE). Die BGE ist als Vorhabenträger zuständig, Endlagergebiete zu ermitteln und zu erkunden.
Stand: 24.07.2017