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Transporte bestrahlter Brennelemente nach Neckarwestheim genehmigt

Ausgabejahr 2017
Datum 16.05.2017

Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) hat am 16.05.2017 die Beförderung von 15 Behältern mit insgesamt 342 bestrahlten Brennelementen vom stillgelegten Kernkraftwerk Obrigheim in das Standort-Zwischenlager Neckarwestheim genehmigt. Den Antrag auf Beförderung hatte die Firma DAHER im Auftrag der EnBW Kernkraft GmbH am 27.03.2014 gestellt. Gestattet wurden maximal acht Transporte mit einem Binnenschiff über den Neckar.

Bei der vorliegenden Genehmigung handelt es sich um eine sogenannte gebundene Entscheidung nach Paragraf 4 des Atomgesetzes. Das heißt: Wenn alle gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt sind, besteht ein Rechtsanspruch auf Genehmigung. Dies beinhaltet unter anderem den Nachweis, dass die Transporte ausreichend gegen Einwirkungen Dritter, wie zum Beispiel Terror- und Sabotageakte, geschützt sind. Außerdem sind Vorkehrungen verpflichtend, die für den konkreten Fall einer Havarie des Transportschiffes, die Sicherheit des Transports gewährleisten. Für die Beförderung radioaktiver Abfälle mit einem Binnenschiff gilt das gleiche Sicherheitsniveau wie bei einem Straßen- oder Schienentransport. Die Beförderungsgenehmigung ist befristet bis zum 13.11.2018.

Der verantwortliche Transporteur ist die Firma DAHER im Auftrag der EnBW Kernkraft GmbH. Die Überwachung des Transports obliegt der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Bei den genehmigten Transporten werden Behälter vom Typ CASTOR® 440/84 mvK eingesetzt.

Informationen zum Standort-Zwischenlager Neckarwestheim (Baden-Württemberg)

Über das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE)

Stand: 16.05.2017

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