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Zwischenlager Brunsbüttel: Sichtung der Einwendungen beginnt

Ausgabejahr 2017
Datum 16.03.2017

Rund 300 Bürgerinnen und Bürger haben den ersten Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren für das Zwischenlager Brunsbüttel genutzt, um Einwendungen zu erheben. Diese erfolgten überwiegend in Form von Sammeleinwendungen auf Unterschriftenlisten. 18 Personen haben individuell ihre Einsprüche und Kritiken eingereicht.

Die Einwendungen betreffen vor allem Sicherheitsaspekte. So thematisieren die Bürgerinnen und Bürger den Schutz vor Terrorangriffen, den Erdbeben- und Hochwasserschutz sowie den Strahlenschutz der Bevölkerung und der Umwelt. Auch die befristete Aufbewahrungsdauer von 40 Jahren wird häufiger aufgegriffen.

Nach Sichtung der Einwendungen wird das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) als Genehmigungsbehörde zu einem öffentlichen Erörterungstermin einladen. Dabei werden die Anmerkungen gemeinsam mit dem Antragsteller, der Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG, erörtert. Das BfE wird die Ergebnisse des Erörterungstermins im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren für das Zwischenlager berücksichtigen, d.h. es wird auf jede Einwendung eingehen. Der Erörterungstermin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Mit der Sichtung der Einwendungen ist der erste Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung im Neugenehmigungsverfahren für das Zwischenlager Brunsbüttel abgeschlossen. Die Antragsunterlagen des Zwischenlagerbetreibers waren im Zeitraum vom 11. Januar bis einschließlich 10. März 2017 in Brunsbüttel, Salzgitter, Berlin und im Internet für die Öffentlichkeit einsehbar.

Informationen zum Zwischenlager Brunsbüttel

Über das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE)

Stand: 16.03.2017

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