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Zwischenlager Brunsbüttel: Antragsunterlagen veröffentlicht
BfE leitet wichtigen Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung ein
Ausgabejahr 2017
Datum 11.01.2017
Datum 11.01.2017
Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) startet einen wichtigen Verfahrensschritt im Genehmigungsverfahren für das Standort-Zwischenlager am Kernkraftwerk Brunsbüttel: Vom 11. Januar bis einschließlich 10. März 2017 sind die Unterlagen in Brunsbüttel, Salzgitter, Berlin und im Internet für die Öffentlichkeit einsehbar. Betroffene können sich in diesem Zeitraum über die Planungen zur Genehmigung des Zwischenlagers für bestrahlte Brennelemente informieren und beim BfE Einwendungen erheben.
Nach Sichtung der Einwendungen lädt das BfE als Genehmigungsbehörde zu einem Erörterungstermin ein. Dort können die Einsprüche und Kritiken gemeinsam mit dem Antragsteller diskutiert werden. Die Ergebnisse des Erörterungstermins wird das BfE im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren für das Zwischenlager berücksichtigen. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Antragstellerin ist die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG (KKB), deren Gesellschafterin wiederum das Energieversorgungsunternehmen Vattenfall ist.
Unterlagen
Zu den Unterlagen, die veröffentlicht werden, gehören:
- Antrag nach § 6 AtG vom 16. November 2015,
- Präzisierung des Antrags vom 12. Februar 2016,
- Baugenehmigung für das Standort-Zwischenlager vom 24. September 2003,
- Sicherheitsbericht,
- Kurzbeschreibung,
- Umweltverträglichkeitsuntersuchung.
Hinweis: Die im Internet veröffentlichten Unterlagen dienen der Information. Rechtsverbindlich sind allein die in Brunsbüttel, Salzgitter und Berlin ausgelegten Unterlagen.
Adressen und Öffnungszeiten
Internet
Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Montag bis Donnerstag: 9.00 bis 15.00 Uhr
Freitag: 9.00 bis 14.00 Uhr
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
- Bibliothek -
Stresemannstraße 128 – 130
10117 Berlin
Montag bis Freitag: 9.00 bis 15.00 Uhr
Bürgerbüro der Stadt Brunsbüttel
Von-Humboldt-Platz 9
25541 Brunsbüttel
Montag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.30 Uhr
Dienstag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr
Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr
Einwendungen
Einwendungen können bis einschließlich 10. März 2017
- schriftlich beim
Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
Postfach 10 01 49
38201 Salzgitter
oder
- zur Niederschrift beim
Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
erhoben werden.
Stand: 11.01.2017