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Liebe Leserin, lieber Leser, die Energieversorgung der Zukunft beschäftigt uns alle. Der Klimagipfel im Dezember letzten Jahres hat gezeigt, dass fossile Energieträger ein Auslaufmodell sind. Doch wem gehört die Zukunft? Den erneuerbaren Energien oder doch neuen Atomkraftwerken? Mit dieser Frage beschäftigte sich ein vom BASE ausgerichtetes internationales Expert:innenpanel auf der 67. Generalkonferenz der Internationalen Atomenergie Organisation (IAEO). Das Ergebnis? Die viel diskutierten alternativen Reaktorkonzepte werfen derzeit noch mehr Fragen auf, als dass sie Antworten geben, insbesondere mit Blick auf die Entsorgung der Abfälle. Auf unserer Homepage können Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Konzepten finden. Die Energiewende ist auch Thema einer Diskussionsrunde, die am 22. Januar 2024 im BASE in Berlin stattfindet und online übertragen wird. Bundesumweltministerin Steffi Lemke wird eine Keynote halten; Journalist und Astrophysik-Professor Harald Lesch einen wissenschaftlichen Impuls geben. BASE-Präsident Wolfram König wird auf dem Podium mit dem parlamentarischen Staatssekretär Stefan Wenzel und dem Geschäftsführer von Greenpeace Deutschland Martin Kaiser diskutieren. Es geht um die Frage, wie trotz des schwindenden Konsens in Politik und Gesellschaft eine sichere und lebenswerte Zukunft gestaltet werden kann. Wie BASE-Präsident König nach rund 25 Jahren als Behördenchef die Energiewende, die Endlagersuche und die aktuellen politischen Rahmenbedingungen beurteilt, können Sie im dpa-Gespräch nachlesen. Eine spannende Lektüre wünscht Ihre Internetredaktion.
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Alternative Reaktortypen und die Zukunft der nuklearen EntsorgungSalzschmelzenreaktoren, gasgekühlte schnelle Reaktoren und Small Modular Reactors (SMR) – seit mehreren Jahren ist international ein gestiegenes Interesse an sogenannten „neuartigen“ oder „alternativen“ Reaktorkonzepten zu beobachten. Aber wie herausfordernd ist die Entsorgungsfrage dieser Reaktoren? Hierzu diskutierten Expert:innen auf Einladung des BASE.
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Zur Entscheidung des niedersächsischen Umweltministeriums betreffend Schacht KonradDie Entscheidung des Landes Niedersachsen zu Schacht Konrad ist folgerichtig: Dem BASE liegen als Atomaufsicht keine Hinweise auf Sicherheitsdefizite vor und die Anlage wird von Behörden des Bundes sowie des Landes Niedersachsen kontinuierlich überwacht. Das Endlager Konrad ist das erste nach den strengen Anforderungen des Atomrechts genehmigte Endlager in Deutschland.
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Wolfram König im Interview mit der dpa: Neue Atomdebatten als Folge von WissensverlustWer heute auf die Technologie Atomkraft setzt, blende die Risiken dazu aus, sagt Wolfram König in dem dpa-Interview. Der BASE-Präsident spricht im Interview auch über die deutsche Endlagersuche. Sie sei vergleichbar mit einem „Dauerlauf“. Das Suchverfahren sollte bis 2046 gestrafft werden.
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Jetzt anmelden zum BASE-Talk am 22. JanuarIm April 2023 wurden in Deutschland die letzten drei Atomkraftwerke abgeschaltet. Dieser Schritt basierte auf einem breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens für den Atomausstieg. Die Rahmenbedingungen haben sich seitdem jedoch deutlich verändert. Dazu diskutiert BASE-Präsident König zusammen mit Expert:innen am 22. Januar in Berlin. Wir laden Sie herzlich ein, vor Ort oder digital teilzunehmen.
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Ihre Objekte für digitale Sammlung zum Thema AtomkraftDas Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und das Museum für Naturkunde Berlin laden dazu ein, mit eigenen Objekten und persönlichen Geschichten rund um das Thema Atomkraft zu einer digitalen Sammlung der menschengemachten Umweltveränderungen beizutragen. Wir freuen uns auf Ihre Bilder und Erfahrungen - je mehr Perspektiven und Ideen gesammelt werden, desto besser.
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Öffentliche Konsultation: Dokumentation der Entsorgung für die ZukunftDas BASE wird künftig die Daten und Dokumente zur End- und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle archivieren. Noch bis Mitte Februar können Sie Anregungen zur Ausgestaltung dieser Aufgabe einbringen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz nimmt Anmerkungen zum Eckpunktepapier bis zum 16. Februar entgegen.
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