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Nukleare Sicherheit
Zwischenlagerung / Transport
Endlagersuche
Namensänderung zum 1. Januar 2020 unterstreicht Rollentrennung
Zum Jahreswechsel ändert sich laut novelliertem Atomgesetz der Name des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit. Aus BfE wird BASE - Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung.
Laut Gesetzbegründung bringt der neue Name die Rolle und Aufgaben der Aufsichts- und Genehmigungsbehörde des Bundes besser zum Ausdruck. Auch stellt er eine bessere Unterscheidbarkeit zu weiteren Akteuren im Bereich der nuklearen Sicherheit her wie zu den Unternehmen BGZ mbH und BGE mbH. Bei den Abkürzungen kam es wegen der Ähnlichkeit in der Vergangenheit häufig zu Verwechslungen.
Klare Rollenzuschreibung erkennbar
Zur Begründung heißt es im Gesetz: Durch die Ähnlichkeit der Namen „… besteht eine hohe und vielfach eintretende Verwechselungsgefahr. Insbesondere für die Funktionsfähigkeit von Prozessen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist jedoch eine klare und bereits durch die Namen und Abkürzungen der Institutionen erkennbare Rollenzuschreibung elementar.“
Das BASE führt unter anderem Aufsicht bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle und organisiert die Öffentlichkeitsbeteiligung. Es prüft Genehmigungsanträge bei der Zwischenlagerung und Transporte dieser Abfälle. Aufgaben und Handeln der Behörde orientieren sich dabei am Maßstab der Sicherheit. Mit der Anpassung gehen keine Änderungen der gesetzlichen Aufgaben einher.
Bundesamt im Geschäftsbereich des BMU
Mit dem Austausch des Begriffes „kerntechnische Sicherheit“ in „nukleare Sicherheit“ geht zudem eine sprachliche Anpassung an die Bezeichnung des zuständigen Ministeriums einher, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Dies werde laut Gesetzentwurf die Wiedererkennbarkeit des BASE als Bundesamt im Geschäftsbereich des BMU stärken.
Stand: 30.12.2019