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Nukleare Sicherheit
Zwischenlagerung / Transport
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Gericht lehnt Eilantrag ab: Rückführung der Abfälle aus La Hague kann planmäßig stattfinden
Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat mit seinem Beschluss vom gestrigen Tag einen Eilantrag der Stadt Philippsburg und weiterer Privatpersonen abgelehnt. Damit ist die Aufbewahrung von hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in La Hague (Frankreich) im Zwischenlager Philippsburg zulässig.
Vor dem Hintergrund der internationalen Verpflichtungen Deutschlands zur zügigen Rücknahme dieser Abfälle haben Klagen gegen Genehmigungen zur Aufbewahrung in Zwischenlagern keine aufschiebende Wirkung. Die Antragsteller hatten mit ihrem Eilantrag versucht, die Aufbewahrung der Abfälle zu stoppen, bis über ihre Klage entschieden wird.
Hintergrund: völkerrechtliche Pflicht zur Rücknahme der deutschen Abfälle
Die Aufbewahrung der verglasten Abfälle im Zwischenlager Philippsburg wurde vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung im Juli 2023 genehmigt. Bis heute befinden sich verglaste radioaktive Abfälle aus deutschen Atomkraftwerken im Vereinigten Königreich und in Frankreich. Die deutschen Energieversorgungsunternehmen hatten bis 2005 bestrahlte Brennelemente aus ihren Atomkraftwerken dorthin zur Wiederaufarbeitung transportiert.
Deutschland hat sich völkerrechtlich verpflichtet, die Abfälle aus der Wiederaufarbeitung zurückzunehmen. Neben Philippsburg sind sind hierfür die Zwischenlager in Biblis (Hessen), Brokdorf (Schleswig-Holstein) und im bayerischen Niederaichbach vorgesehen.
Stand: 08.11.2024