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Rücktransport von hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich nach Philippsburg genehmigt

Außenansicht des Zwischenlagers für Brennelemente Philippsburg Brennelemente-Zwischenlager PhilippsburgBrennelemente-Zwischenlager Philippsburg Quelle: Christopher Mick

Die Genehmigung für den Transport der letzten aus Frankreich zurückzunehmenden hochradioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung von Brennelementen aus deutschen Atomkraftwerken ist erteilt. Die Transportfirma Orano NCS GmbH hat nach Prüfung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung die Einhaltung aller dafür notwendigen Sicherheitsanforderungen nachgewiesen.

Genehmigt ist der Transport der hochradioaktiven Abfälle auf der Schiene in maximal vier Transport- und Lagerbehältern bis einschließlich dem 31. Dezember 2024. Wann und auf welchem Weg konkret der Transport stattfindet, stimmt die Antragstellerin insbesondere mit den zuständigen Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes sowie dem Eisenbahn-Bundesamt als zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde für den Schienentransport ab. Die Rücknahme der deutschen Abfälle ist völkerrechtlich verbindlich vorgegeben.

Aufbewahrungsgenehmigung für Philippsburg liegt vor

Die Aufbewahrung der verglasten Abfälle im Zwischenlager Philippsburg wurde vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung im Juli 2023 genehmigt. Auch nach der Rücknahme der vier Behälter wird am Standort Philippsburg die bereits genehmigte Zahl an Behältern für hochradioaktive Abfälle nicht ausgeschöpft. Im Zwischenlager Philippsburg ist u.a. die Aufbewahrung von maximal 152 Behältern mit hochradioaktiven Abfällen gestattet. Inklusive der Behälter mit den verglasten Abfällen aus La Hague werden dort 46 Behälter mit hochradioaktiven Abfällen weniger stehen als ursprünglich geplant.

Hintergrund: Rücknahme der deutschen Abfälle

Bis heute befinden sich verglaste radioaktive Abfälle aus deutschen Atomkraftwerken im Vereinigten Königreich und in Frankreich. Die deutschen Energieversorgungsunternehmen hatten bis 2005 bestrahlte Brennelemente aus ihren Atomkraftwerken dorthin zur Wiederaufarbeitung transportiert. Die dabei entstandenen flüssigen Abfälle wurden anschließend in Glas geschmolzen und seitdem sukzessive zurück transportiert. Seit dem Jahr 2005 ist die Lieferung von Brennelementen aus deutschen Atomkraftwerken in die sogenannte Wiederaufarbeitung verboten. Stattdessen wurden die Atomkraftwerksbetreiber durch Änderung des Atomgesetzes verpflichtet, die bestrahlten Brennelemente in Zwischenlagern an den Standorten der Reaktoren zu lagern.

Erfüllung der völkerrechtlichen Verpflichtungen

Deutschland hat sich völkerrechtlich verpflichtet, die Abfälle aus der Wiederaufarbeitung zurückzunehmen. Aus Frankreich sollten ursprünglich bis Ende des Jahres 2024 fünf CASTOR-Behälter mit verglasten mittelradioaktiven Abfällen und 152 Behälter mit hochdruckverpressten mittelradioaktiven Metallresten zurückgenommen werden. Da diese Transporte in dem vorgesehenen Zeitraum nicht hätten stattfinden können, wurde mit Frankreich eine neue Lösung verhandelt. Statt der insgesamt 157 Behältern mit mittelradioaktiven Abfällen nimmt Deutschland stattdessen die hier genehmigten vier Behälter mit verglasten hochradioaktiven Abfällen zurück. Zusätzlich sorgen die Energieversorger für die Verwertung von bis zu 30 leeren, ausgedienten Brennelemente-Transportbehältern.

Mit dem hier genehmigten Transport werden somit die letzten hochradioaktiven Abfälle aus Frankreich zurückgenommen. Zur Erfüllung der völkerrechtlichen Verpflichtungen gegenüber dem Vereinigten Königreich müssen aber noch hochradioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in England zurückgenommen und in andere deutsche Zwischenlager gebracht werden.

Warum Rücktransport nach Philippsburg?

Bis 2011 transportierten die Abfalleigentümer die radioaktiven Rückstände aus der Wiederaufarbeitung in das Zwischenlager Gorleben in Niedersachsen. Dort stehen seither 108 Behälter mit verglasten radioaktiven Abfällen und damit bereits ein Großteil der insgesamt aus der Wiederaufarbeitung zurückzunehmenden Abfälle. In Gorleben befindet sich auch der einzige Standort, der in der Vergangenheit teilweise auf seine Eignung als Endlager für hochradioaktive Abfälle untersucht worden war. Diese geologischen Untersuchungen waren 2012 beendet worden, der Standort ist nicht mehr Teil der Endlagersuche nach dem Standortauswahlgesetz.

Mit dem Standortauswahlgesetz, das der Bundestag 2013 mit breiter Mehrheit verabschiedete, änderte der Gesetzgeber auch das Atomgesetz: die verbliebenen verglasten Abfälle im Ausland sind demnach in Zwischenlagern an den Standorten der Kernkraftwerke aufzubewahren. Ziel war es, bei der ergebnisoffenen Suche nach einem Endlager nicht den Eindruck zu erwecken, Gorleben sei als Endlagerstandort bereits festgelegt. 2015 verständigten sich Bundesregierung, Länder und Energieversorgungsunternehmen, die verbliebenen radioaktiven Abfälle in Biblis, Brokdorf, Niederaichbach (Atomkraftwerk Isar) und Philippsburg zwischenzulagern.

Stand: 13.09.2024

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