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Nukleare Sicherheit
Zwischenlagerung / Transport
Endlagersuche
Zu einem aktuellen Artikel des Spiegel zur Asse nimmt das BASE wie folgt Stellung
Quelle: picture alliance / Ulrich Baumgarten
Der Spiegel berichtet in seiner aktuellen Ausgabe über die Schachtanlage Asse. Da im Artikel einige unzutreffende Darstellungen verwendet werden, ordnet das BASE nachfolgend die Fakten rund um die Asse ein:
Die Asse ist eine atomare Altlast, die nie als Endlager hätte genutzt werden dürfen. Seit 2009 ist daher die langzeitsichere Sanierung der Asse das oberste Ziel. Der Betreiber der Anlage, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH, versucht dies über die Rückholung der Abfälle in der Asse zu realisieren. Hintergrund dieses Vorgehens war ein Vergleich verschiedener Stilllegungsoptionen im Jahre 2010, nach dem die gesetzlich geforderte Langzeitsicherheit nur über die Bergung der Abfälle nachgewiesen werden kann. Ob die Sanierung mittels Rückholung der Abfälle gelingt, ist derzeit offen. Diese Situation ist allerdings seitdem bekannt und hat sich aktuell nicht verändert. Für das BASE als atomrechtliche Aufsicht ist die radiologische Sicherheit der Beschäftigten der Asse und der Bevölkerung das oberste Ziel bei der weiteren Sanierung der Asse.
Derzeitige Situation in der Asse
Es gibt bereits seit 1988 einen Lösungszutritt in die Asse. Ein neuer Wassereinbruch in der Asse ist dem BASE nicht bekannt. Die Wegsamkeiten des bestehenden Zutritts innerhalb des Bergwerks haben sich in den vergangenen Wochen verändert. Ein Teil der bislang auf 658 m-Ebene aufgefangenen Lösung wird derzeit auf der 725 m-Ebene aufgefangen. Auf diesem Weg liegen keine Einlagerungskammern. Die Hintergründe dieser Veränderungen werden derzeit vom Betreiber BGE untersucht. Eine Kontamination bzw. ein Kontakt mit den Abfällen im Zuge dieser Entwicklung ist dem BASE nicht bekannt oder gemeldet worden. Der Bereich auf der 750-m-Sohle, auf der auch die Einlagerungskammern liegen, wird von der Betreiberin kontinuierlich überwacht. Hier sind nach ihrer Auskunft keine Veränderungen beobachtet worden. Dass die Lösung auf der 725 m-Ebene derzeit nicht aus dem Bergwerk gepumpt wird liegt nicht an Kontaminationen der Lösung. Der Betreiber hatte sich bislang vielmehr freiwillig selbst verpflichtet, keine Lösungen unterhalb von 700 Meter abzugeben.
Weitere Maßnahmen und Bewertung erforderlich
Die aktuelle Entwicklung muss genau untersucht, beobachtet und weiter bewertet werden. Das BASE befindet sich in einem regelmäßigen Austausch mit der die Entwicklungen vor Ort sichernden Betreiberin BGE und dem niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie. Der eingangs geschilderte Sachverhalt stellt die verfolgte Stilllegungsoption aktuell nicht in Frage. Sie unterstreicht allerdings, dass die langzeitsichere Stilllegung der Asse und Notfallvorsorgemaßnahmen von der Betreiberin mit Nachdruck zu verfolgen sind.
Die oben dargestellte Veränderung der Wegsamkeiten ist dem BASE gemeldet worden und von der BGE öffentlich bekannt gegeben worden. Den entsprechenden Link zur Meldung vom 7. Mai 2024 finden Sie hier:
Wesentliche Unterlagen zu meldepflichtigen Ereignissen der BGE
Der Sachverhalt war auch bereits Gegenstand anderer Medienberichterstattung, etwa in der Braunschweiger Zeitung.
Stand: 17.05.2024